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EU-Richtlinie für offene Immobilienfonds


Maßnahmenpaket der EU-Kommission im Finanzdienstleistungsbereich
Regulierung des Finanzsektors ausgeweitet werden - Hedgefonds-Manager sollen künftig registriert werden


(22.06.09) - Am 29. April 2009 legte die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket für den Finanzdienstleistungsbereich vor. Es beinhaltet die Richtlinie über Manager alternativer Investitionsfonds sowie zwei Empfehlungen zur Vergütungspolitik im Finanzsektor und im Leitungsbereich börsennotierter Unternehmen. Des Weiteren nahm die EU-Kommission eine Mitteilung über Anlageprodukte für
Kleinanleger an.

Der Umfang der Regulierung künftig ausgeweitet werden. Dies betrifft auch Hedgefonds. Insbesondere sollen deren Manager künftig registriert werden. Darüber hinaus sollen die Vergütungssysteme im Finanzsektor verbessert werden.

Die FDP-Fraktion wollte in einer kleinen Anfrage (16/13044) wissen, wie die Bundesregierung das Maßnahmenpaket der EU-Kommission
insgesamt beurteilt.

Der Anwendungsbereich des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission, der eine Registrierungspflicht für Manager von Hedgefonds vorsieht, wird auch Spezialfonds und offene Immobilienfonds erfassen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13255).

Die Auswirkungen besonders für offene Immobilienfonds, die auch einem breiten Publikum zugänglich sind, sei vom genauen Inhalt der noch nicht verabschiedeten Richtlinie abhängig. Wann die Richtlinie in Kraft treten werde, sei nicht abschätzbar, so die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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