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Stärkung des Datenschutzrahmens


Der EDSB fordert eine Stärkung der vorgeschlagenen Verordnung über das Binnenmarkt-Informationssystem
EDSB warnt, dass die Einrichtung eines einzigen zentralen elektronischen Systems für mehrere Bereiche der Verwaltungszusammenarbeit auch Risiken mit sich bringt


(05.12.11) - In seiner veröffentlichten Stellungnahme gibt der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) eine Reihe von Empfehlungen zur weiteren Stärkung des Datenschutzrahmens für das Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI"). Der EDSB unterstützt einen einheitlichen Ansatz für den Datenschutz bei der Einrichtung eines elektronischen Systems für den Austausch von Informationen, einschließlich relevanter personenbezogener Daten. Gleichzeitig warnt der EDSB davor, dass die Einrichtung eines einzigen zentralen elektronischen Systems für mehrere Bereiche der Verwaltungszusammenarbeit auch Risiken mit sich bringt.

Giovanni Buttarelli, Stellvertretender Datenschutzbeauftragter, erklärt hierzu: " Wir begrüßen die Tatsache, dass die Kommission ein horizontales Rechtsinstrument für das IMI in der Form einer Verordnung des Parlaments und des Rates vorgeschlagen hat (*), das umfassend die wichtigsten Fragen im Bereich Datenschutz für das IMI verdeutlicht. Der EDSB lenkt die Aufmerksamkeit auf zwei zentrale Herausforderungen: die Notwendigkeit, Kohärenz im Rechtsrahmen mit der Wahrung der Vielfalt zu gewährleisten, und die Notwendigkeit, Flexibilität und Rechtssicherheit zu balancieren. ''

Der EDSB sieht, dass Flexibilität notwendig ist, um die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in den verschiedenen Politikbereichen zu vereinfachen, besteht jedoch darauf, dass diese Flexibilität von Rechtssicherheit begleitet werden sollte. In dieser Hinsicht empfiehlt der EDSB, dass bereits absehbare Funktionalitäten des IMI weiter geklärt werden sollten, und dass die Aufnahme neuer Funktionalitäten angemessene Verfahrensgarantien, wie die Vorbereitung einer Datenschutz-Folgenabschätzung sowie eine Beratung durch den EDSB und die nationalen Datenschutzbehörden, verlangen sollte.

Die Stellungnahme fordert ebenfalls eine weitere Stärkung der Rechte der betroffenen Personen und ein Überdenken der Verlängerung der derzeit geltenden 6-Monats-Sperrfrist, es sei denn, dass eine ausreichende Begründung vorgelegt wird.

Schließlich begrüßt der EDSB die Bestimmungen über die koordinierte Aufsicht und empfiehlt deren weitere Stärkung, um eine wirksame und aktive Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Datenschutzbehörden zu gewährleisten.

Hintergrundinformationen
Das IMI ist eine Online-Anwendung, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht, schnell und einfach mit ihren Kollegen in anderen europäischen Ländern zu kommunizieren. Das IMI hilft Benutzern, die richtige Stelle in einem anderen Land zu finden und zu kontaktieren, sowie mit ihnen dank bereits übersetzten Sätzen von standardmäßigen Fragen und Antworten zu kommunizieren. Das IMI ist ein flexibles System, das für viele Teile der Binnenmarktvorschriften genutzt werden kann. Derzeit umfasst es die folgenden Instrumente: die Richtlinie über Berufsqualifikationen (2005/36/EG) und die Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG).

(*) (KOM (2011) 522 endg.: Vorschlag für eine V erordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ('IMI-Verordnung')
(EDSB: ra)


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