Schutz der europäischen Stahlindustrie
Europäische Kommission will vorab Import von Stahlprodukten überwachen
Die verabschiedete Verordnung sieht vor, dass in die EU importierte Stahlerzeugnisse eine Einfuhrgenehmigung vorweisen müssen
Die Europäische Kommission hat ein Überwachungssystem eingeführt, mit dem sie im Vorfeld die kurzfristige Marktentwicklung beim Import von Stahlerzeugnissen in die Europäische Union besser einschätzen und bei Bedarf die entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.
Die Einrichtung des Überwachungssystems ist Teil einer am 16. März 2016 von der Kommission vorgelegten Mitteilung zum Schutz der europäischen Stahlindustrie vor den Folgen der weltweiten Überkapazitäten.
Die verabschiedete Verordnung sieht vor, dass in die EU importierte Stahlerzeugnisse eine Einfuhrgenehmigung vorweisen müssen. Die Kommission sendet damit ein deutliches Signal an Unternehmen und exportierende Staaten, dass sie die Marktentwicklung überwacht und im Zweifelsfalle entsprechende Schritte einleitet.
Diese Schutzmaßnahmen kann die EU einführen, wenn Importe eine Gefahr für europäische Hersteller darstellen. Das Überwachungssystem tritt nun für vier Jahre in Kraft. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, gilt eine Frist von 21 Werktagen bis zum Inkrafttreten des Überwachungssystems.
Die europäische Stahlindustrie ist weltweit führend, verliert jedoch zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit durch unfaire Geschäftspraktiken und Überproduktion. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 03.06.16
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.