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Internationales Eurocontrol-Übereinkommen


Deutschland blockiert vollständigen EU-Beitritt zu Eurocontrol
Zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland



Deutschland hat immer noch nicht zwei Protokolle bezüglich des Internationalen Eurocontrol Übereinkommens ratifiziert und verhindert somit den Abschluss des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Organisation für die Sicherheit der Luftfahrt. Diese unterstützt die EU bei der Umsetzung des einheitlichen europäischen Luftraums, eine der Prioritäten der Luftfahrt-Strategie für Europa. Deshalb hat die EU-Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland sowie auch gegen Kroatien und Spanien eingeleitet.

Die drei Länder haben zwei Monate Zeit zu reagieren. Andernfalls kann Europäische Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof verweisen.

Konkret für Deutschland betrifft es die Ratifizierung des Protokolls über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Eurocontrol-Übereinkommen und das Protokoll zum Internationalen Eurocontrol-Übereinkommen vom 13. Dezember 1960.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Deutschland, wie auch Kroatien und Spanien, ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 4 (3) des Vertrags über die Europäische Union (AEUV) nicht erfüllen. Dieser Artikel verankert den Grundsatz der ehrlichen Zusammenarbeit und unterstreicht die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Erfüllung der Aufgaben der EU zu erleichtern und von allen Maßnahmen abzusehen, die das Erreichen der Ziele der Union gefährden könnten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 02.06.16


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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