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Internationales Eurocontrol-Übereinkommen


Deutschland blockiert vollständigen EU-Beitritt zu Eurocontrol
Zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland



Deutschland hat immer noch nicht zwei Protokolle bezüglich des Internationalen Eurocontrol Übereinkommens ratifiziert und verhindert somit den Abschluss des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Organisation für die Sicherheit der Luftfahrt. Diese unterstützt die EU bei der Umsetzung des einheitlichen europäischen Luftraums, eine der Prioritäten der Luftfahrt-Strategie für Europa. Deshalb hat die EU-Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland sowie auch gegen Kroatien und Spanien eingeleitet.

Die drei Länder haben zwei Monate Zeit zu reagieren. Andernfalls kann Europäische Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof verweisen.

Konkret für Deutschland betrifft es die Ratifizierung des Protokolls über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Eurocontrol-Übereinkommen und das Protokoll zum Internationalen Eurocontrol-Übereinkommen vom 13. Dezember 1960.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Deutschland, wie auch Kroatien und Spanien, ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 4 (3) des Vertrags über die Europäische Union (AEUV) nicht erfüllen. Dieser Artikel verankert den Grundsatz der ehrlichen Zusammenarbeit und unterstreicht die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Erfüllung der Aufgaben der EU zu erleichtern und von allen Maßnahmen abzusehen, die das Erreichen der Ziele der Union gefährden könnten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 02.06.16


Meldungen: Europäische Kommission

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  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

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  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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