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Produktsicherheit erhöhen


EU-Warnsystem: Spielzeug und Kleidung führen Liste entdeckter gefährlicher Produkte an
Insgesamt 2015 wurden 2072 Warnmeldungen im System registriert, davon kamen 208 Warnungen aus Deutschland



Vom Kinderwagen bis zum Kfz-Ersatzteil: im Jahr 2015 lösten mehr als 2000 gefährliche Produkte EU-weiten Alarm aus. Die meisten Gefahrenmeldungen an das EU-Schnellwarnsystem gingen im letzten Jahr in den Bereichen Kleidung und Spielzeug ein. Mit 62 Prozent der gemeldeten gefährlichen Produkte steht China im Schnellwarnsystem nach wie vor ganz oben auf der Liste der Ursprungsländer. Das geht aus dem von der Europäische ,Kommission vorgelegten Jahresbericht über das EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte hervor.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: "Das Schnellwarnsystem hat dazu beigetragen, rasche Reaktionen der Verbraucherschutzbehörden zu koordinieren und gefährliche Produkte in ganz Europa vom Markt zu nehmen. Wir stehen vor zwei Herausforderungen: Online-Verkäufe, bei denen Waren per Post direkt an die Verbraucher geliefert werden, und die starke Präsenz chinesischer Waren, die bereits über das Schnellwarnsystem gemeldet wurden. Ich reise im Juni nach China, um die wichtige Zusammenarbeit mit den chinesischen Behörden im Bereich der Produktsicherheit zu erhöhen."

Insgesamt 2015 wurden 2072 Warnmeldungen im System registriert, davon kamen 208 Warnungen aus Deutschland. Dabei waren EU-weit vor allem bei Spielzeug (27 Prozent) sowie bei Bekleidung, Textilien und Modeartikeln (17 Prozent) Korrekturmaßnahmen erforderlich. Diese Produktkategorien machten bereits im Vorjahr die meisten negativen Schlagzeilen. In Deutschland gingen die meisten Gefahrenmeldungen an das EU-Schnellwarnsystem zum Bereich Kraftfahrzeuge ein. Mit 94 Meldungen lag diese Kategorie vor Warnungen zu Kleidung (31 Meldungen) und Spielzeug (17), die EU-weit die Liste der entdeckten gefährlichen Produkte im Jahr 2015 anführten. In Bezug auf die Risiken wurden in der EU am häufigsten (25 Prozent der Gesamtzahl der Mitteilungen) chemische Risiken gemeldet, gefolgt von Verletzungsgefahr (22 Prozent), die im Vorgängerbericht ganz oben auf der Liste stand.

Über 65 Prozent der Europäer kaufen Produkte online, und die Anzahl der Online-Shopper ist zwischen 2006 und 2015 um 27 Prozent gestiegen. Eine neue Herausforderung besteht jetzt darin, auf den Online-Handel zu reagieren, durch den Waren von außerhalb der EU, die möglicherweise keiner Sicherheitsprüfung unterzogen wurden, per Post direkt in die Haushalte gelangen.

Die Kommission arbeitet an einer weiteren Verbesserung des Schnellwarnsystems, um diesen Aspekt zu berücksichtigen. Es gibt bereits Beispiele erfolgreicher Zusammenarbeit mit Grenzkontrollpersonal und Online-Verkaufsplattformen. Die Kommission wird als Teil ihrer Agenda für Produktsicherheit dafür sorgen, dass der Schwerpunkt weiterhin auf Online-Verkäufen liegt.

Durch das seit 2004 bestehende Schnellwarnsystem tauschen die EU-Mitgliedsstaaten, Lichtenstein, Island und Norwegen und die EU-Kommission Informationen zu gefährlichen Produkten aus. Erkennt ein Mitgliedsstaat ein gefährliches Produkt und nimmt es vom Markt oder verbietet dessen Einfuhr, erhalten die anderen Mitgliedsländer diese Information durch das Schnellwarnsystem. Diese können dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Verbraucher zu schützen, beispielsweise durch die Rücknahme des Produkts oder ein Importverbot. Nicht erfasst von diesem Schnellwarnsystem werden Nahrungsmittel, Arzneien und Medizinprodukte, da es dafür eigene Mechanismen gibt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 02.06.16


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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