Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Produktsicherheit erhöhen


EU-Warnsystem: Spielzeug und Kleidung führen Liste entdeckter gefährlicher Produkte an
Insgesamt 2015 wurden 2072 Warnmeldungen im System registriert, davon kamen 208 Warnungen aus Deutschland



Vom Kinderwagen bis zum Kfz-Ersatzteil: im Jahr 2015 lösten mehr als 2000 gefährliche Produkte EU-weiten Alarm aus. Die meisten Gefahrenmeldungen an das EU-Schnellwarnsystem gingen im letzten Jahr in den Bereichen Kleidung und Spielzeug ein. Mit 62 Prozent der gemeldeten gefährlichen Produkte steht China im Schnellwarnsystem nach wie vor ganz oben auf der Liste der Ursprungsländer. Das geht aus dem von der Europäische ,Kommission vorgelegten Jahresbericht über das EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte hervor.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: "Das Schnellwarnsystem hat dazu beigetragen, rasche Reaktionen der Verbraucherschutzbehörden zu koordinieren und gefährliche Produkte in ganz Europa vom Markt zu nehmen. Wir stehen vor zwei Herausforderungen: Online-Verkäufe, bei denen Waren per Post direkt an die Verbraucher geliefert werden, und die starke Präsenz chinesischer Waren, die bereits über das Schnellwarnsystem gemeldet wurden. Ich reise im Juni nach China, um die wichtige Zusammenarbeit mit den chinesischen Behörden im Bereich der Produktsicherheit zu erhöhen."

Insgesamt 2015 wurden 2072 Warnmeldungen im System registriert, davon kamen 208 Warnungen aus Deutschland. Dabei waren EU-weit vor allem bei Spielzeug (27 Prozent) sowie bei Bekleidung, Textilien und Modeartikeln (17 Prozent) Korrekturmaßnahmen erforderlich. Diese Produktkategorien machten bereits im Vorjahr die meisten negativen Schlagzeilen. In Deutschland gingen die meisten Gefahrenmeldungen an das EU-Schnellwarnsystem zum Bereich Kraftfahrzeuge ein. Mit 94 Meldungen lag diese Kategorie vor Warnungen zu Kleidung (31 Meldungen) und Spielzeug (17), die EU-weit die Liste der entdeckten gefährlichen Produkte im Jahr 2015 anführten. In Bezug auf die Risiken wurden in der EU am häufigsten (25 Prozent der Gesamtzahl der Mitteilungen) chemische Risiken gemeldet, gefolgt von Verletzungsgefahr (22 Prozent), die im Vorgängerbericht ganz oben auf der Liste stand.

Über 65 Prozent der Europäer kaufen Produkte online, und die Anzahl der Online-Shopper ist zwischen 2006 und 2015 um 27 Prozent gestiegen. Eine neue Herausforderung besteht jetzt darin, auf den Online-Handel zu reagieren, durch den Waren von außerhalb der EU, die möglicherweise keiner Sicherheitsprüfung unterzogen wurden, per Post direkt in die Haushalte gelangen.

Die Kommission arbeitet an einer weiteren Verbesserung des Schnellwarnsystems, um diesen Aspekt zu berücksichtigen. Es gibt bereits Beispiele erfolgreicher Zusammenarbeit mit Grenzkontrollpersonal und Online-Verkaufsplattformen. Die Kommission wird als Teil ihrer Agenda für Produktsicherheit dafür sorgen, dass der Schwerpunkt weiterhin auf Online-Verkäufen liegt.

Durch das seit 2004 bestehende Schnellwarnsystem tauschen die EU-Mitgliedsstaaten, Lichtenstein, Island und Norwegen und die EU-Kommission Informationen zu gefährlichen Produkten aus. Erkennt ein Mitgliedsstaat ein gefährliches Produkt und nimmt es vom Markt oder verbietet dessen Einfuhr, erhalten die anderen Mitgliedsländer diese Information durch das Schnellwarnsystem. Diese können dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Verbraucher zu schützen, beispielsweise durch die Rücknahme des Produkts oder ein Importverbot. Nicht erfasst von diesem Schnellwarnsystem werden Nahrungsmittel, Arzneien und Medizinprodukte, da es dafür eigene Mechanismen gibt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 02.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen