Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Keine erheblichen Wettbewerbsbedenken


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Amprion durch Molaris und Commerz Real
Amprion wird zurzeit ausschließlich von dem auf dem Strom- und Erdgasmarkt tätigen deutschen Konzern RWE kontrolliert


(05.09.11) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, dass die Immobiliengruppe Molaris und die Asset-Management-Gruppe Commerz Real die gemeinsame Kontrolle über den Stromübertragungsnetzbetreiber Amprion übernehmen; bei allen Dreien handelt es sich um deutsche Unternehmen. Amprion wird zurzeit ausschließlich von dem auf dem Strom- und Erdgasmarkt tätigen deutschen Konzern RWE kontrolliert.

Die Kommission hat die Auswirkung des geplanten Zusammenschlusses auf den Betrieb von Hochspannungsübertragungsnetzen, Strom-Ausgleichsenergie, Stromerzeugung sowie auf die Stromversorgung im Groß- und Einzelhandelsbereich geprüft.

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass der Zusammenschluss keine erheblichen Wettbewerbsbedenken aufwirft, da er für die vertikal und horizontal betroffenen Märkte nur geringe Änderungen mit sich bringt.

Die Übernahme wurde am 15. Juli dieses Jahres bei der Kommission angemeldet.

Die Unternehmen und ihre Produkte
Amprion betreibt Stromübertragungsnetze, die die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz sowie Teile von Hessen und Bayern abdecken. Auf dem Stromerzeugungsmarkt ist Amprion nicht tätig.

Molaris ist eine deutsche Immobilienverwaltungsgruppe.
Bei der deutschen Commerzbank-Tochter Commerz Real handelt es sich um eine Asset-Management-Gruppe.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 damit beauftragt, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (siehe Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

Die Freigabe eines Zusammenschlusses nach den EU-Fusionskontrollvorschriften greift dem Ergebnis etwaiger anderer Untersuchungen nach den EU-Beihilfe- oder Kartellvorschriften nicht vor. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen