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EU-Kommission genehmigt Übernahme der Fortis


Fusionskontrolle: Horizontale Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der BNP Paribas und von FCF gering
Kommission kam zum Schluss, dass die Übernahme weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum noch in einem wesentlichen Teil davon den wirksamen Wettbewerb erheblich beeinträchtigen würde

(19.09.11) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Übernahme der Fortis Commercial Finance Holding (FCF), eines in mehreren EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Factoring tätigen Unternehmens, durch die BNP Paribas genehmigt. Die Prüfung des Geschäfts ergab, dass die horizontalen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der BNP Paribas und von FCF gering sind und dass das zusammengeschlossene Unternehmen bei allen betroffenen Produkten und auf allen betroffenen nationalen Märkten nach wie vor mehrere leistungs- und wettbewerbsfähige Konkurrenten mit erheblichen Marktanteilen haben wird.

Beim Factoring werden Forderungen von Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen (d. h. Rechnungen) erworben. Dadurch steigt die Liquidität dieser Unternehmen gegenüber deren Verbindlichkeiten.

Die geplante Übernahme, die der Kommission am 4. August mitgeteilt wurde, kommt letztlich der Rückführung der belgischen Anteile am Fortis-Factoring-Geschäft gleich, die aufgrund der Konstruktion der Fortis-Gruppe zum Zeitpunkt ihrer Aufspaltung zusammen mit einigen Geschäftstätigkeiten relativ geringer Bedeutung in anderen Mitgliedstaaten unter die Kontrolle des niederländischen Staates gelangten.

FCF ist in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten und einigen Drittländern im Factoring tätig, dabei besonders stark in Belgien, da es ursprünglich Teil der Fortis-Bankengruppe war. BNP Paribas, eine internationale Bankengruppe mit Sitz in Frankreich, bietet in einigen Mitgliedstaaten ähnliche Dienstleistungen an, ist jedoch in Belgien nicht in bedeutendem Maße vertreten. Dort hat die Gruppe diese Geschäftssparte bisher im Rahmen von Übergangsvereinbarungen, die nach der Aufspaltung von Fortis getroffen wurden, im Allgemeinen FCF überlassen. Die niederländischen Anteile an FCF werden nicht in die geplante Übernahme einbezogen, sondern abgetrennt und verbleiben bei ihrer derzeitigen Eigentümerin, der ABN Amro Bank.

Nach sorgfältiger Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil davon den wirksamen Wettbewerb erheblich beeinträchtigen würde, und genehmigte daher den Zusammenschluss.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die geplante Übernahme von FCF nicht den Verpflichtungen der BNP Paribas im Rahmen der Entscheidung von 2009 über die Beihilfen Belgiens und Luxemburgs für die Fortis Bank entgegensteht. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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