Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-weites Marktüberwachungssystem


Europäisches Parlament stimmt für sicherere Produkte und bessere Marktüberwachung
Unsichere Produkte: Durch die leichtere Identifizierung und bessere Rückverfolgbarkeit können sie in der EU schnell vom Markt genommen werden

(07.05.14) - Die Europäische Kommission begrüßt das Votum des Europäischen Parlaments zugunsten neuer Vorschriften zur Verbesserung der Sicherheit der auf dem Binnenmarkt angebotenen Verbraucherprodukte – auch der aus Drittländern eingeführten – und zur Verstärkung der Marktüberwachung für alle Nicht-Lebensmittel-Produkte. Dies wird dazu beitragen, den Verbraucherschutz weiter zu verbessern. Darüber hinaus werden gleiche Ausgangsbedingungen für alle Unternehmen geschaffen und es wird sichergestellt, dass verantwortungsbewusste Hersteller nicht unter dem unlauteren Wettbewerb durch Produkte zu leiden haben, die den europäischen Sicherheits- oder Umweltvorschriften nicht entsprechen.

Unsichere Produkte sollten gar nicht erst zu den Verbrauchern oder anderen Nutzern gelangen. Durch die leichtere Identifizierung und bessere Rückverfolgbarkeit derartiger Produkte können sie in der EU schnell vom Markt genommen werden. Die neuen Vorschriften werden der Wirtschaft und den Verbrauchern außerdem nützen, weil sichergestellt wird, dass das Ursprungsland eines Produkts nach klaren und eindeutigen Regeln angegeben wird.

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Kommissar für Industrie und Unternehmertum, sagte dazu: "Ich freue mich, dass das Parlament für die neuen Maßnahmen zugunsten von sichereren, vorschriftsgemäßen Produkten gestimmt hat. Dadurch werden die Verbraucher vor Gesundheitsrisiken und die Wirtschaft vor unlauterem Wettbewerb geschützt. Eine konsequente Marktüberwachung in der gesamten EU ist notwendig, um Schwachstellen, die das öffentliche Interesse gefährden und unausgewogene Handelsbedingungen schaffen, zu verhindern. Wir hoffen, dass auch der Rat diese Maßnahmen billigen wird."

Kommissar Neven Mimica, zuständig für Verbraucherpolitik, erklärte: "Verbraucher müssen darauf vertrauen könne, dass auf dem EU-Binnenmarkt angebotene Produkte sicher sind. Das heutige Votum des Parlaments stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Produktsicherheit und Marktüberwachung dar. Zudem soll die Einhaltung der Vorschriften wirksamer durchgesetzt werden."

Verbesserung der Produktsicherheit und der Marktüberwachung

Die wichtigsten vom Europäischen Parlament gebilligten Änderungen:
>> Klarere Pflichten und kohärentere sektorübergreifende Vorschriften für Hersteller, Importeure und Vertreiber, um die Sicherheit aller Verbraucherprodukte zu gewährleisten. Dadurch sinken die Konformitätskosten für die Wirtschaft, was insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen wird.

>> Ein einziges kohärentes Regelwerk für die Marktüberwachung, durch das die nationalen Marktaufsichtsbehörden wirksamere Mittel an die Hand bekommen, um Sicherheitsanforderungen durchzusetzen und gegen gefährliche, nicht vorschriftsgemäße Produkte vorzugehen. Dadurch werden EU-weit sichere und vorschriftsgemäße Produkte mit einem noch höheren Schutzniveau bereitgestellt und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in den EU-Binnenmarkt gestärkt.

>> Durch die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Verbraucherprodukten kann bei Sicherheitsproblemen schnell und wirksam reagiert werden. Die Hersteller und Einführer müssen deshalb dafür sorgen, dass die Produkte (oder ihre Verpackung) eine Angabe ihres Ursprungslandes tragen. Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, ist als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben.

>> Schaffung eines stärker auf Kooperation ausgerichteten EU-weiten Marktüberwachungssystems. Durch die bessere Koordinierung der Produktsicherheitskontrollen wird zudem unlauterer Wettbewerb durch unehrliche Händler unterbunden.

>> Straffung der Verfahren zur Meldung gefährlicher Produkte und Ausschöpfung von Synergien zwischen den bestehenden Systemen RAPEX (Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte) und ICSMS (Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung).

Nächste Schritte
Der Vorschlag wird nun dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt. Nach der Annahme durch den Rat dürften die neuen Vorschriften im Jahr 2015 in Kraft treten. ihre Durchsetzung wird von den nationalen Marktaufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten übernommen.

Hintergrund
In der EU sowie den EFTA- und EWR-Ländern dürfen Waren frei zirkulieren, und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen können in diesen Ländern mit insgesamt über 490 Millionen Einwohnern Produkte kaufen bzw. verkaufen.

Die EU-Produktsicherheitsbestimmungen und die Vorschriften über die kontinuierliche Marktüberwachung durch nationale Behörden bilden die Grundlage eines sicheren Binnenmarktes. Derzeit sind diese Vorschriften jedoch auf verschiedene Rechtsakte verteilt, wodurch Lücken und Überschneidungen entstehen. Wenn der Rat zustimmt, werden die Richtlinie 87/357/EWG über Lebensmittelimitate und die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit durch eine neue, zeitgemäße Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten ersetzt werden. Parallel sollen die Bestimmungen zur Marktüberwachung in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden, der für alle Produkte (außer Lebensmittel) gilt. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen