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Kontrolle über die Vermögenswerte


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme des deutschen Schokoladenherstellers KVB durch Cargill
Die Europäische Kommission untersuchte die potenziellen Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für die Beschaffung von Kakaobohnen und halbfertigen Kakaoerzeugnissen


(06.05.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der alleinigen Kontrolle über die Vermögenswerte des deutschen Schokoladenherstellers Schwartauer Werke GmbH & Co. KG Kakao Verarbeitung Berlin (KVB) durch das US-Unternehmen Cargill nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam nach Prüfung des Vorhabens zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Cargill ist in der Herstellung und im Vertrieb von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig und bietet außerdem Risikomanagementprodukte und -dienstleistungen an.

KVB produziert und vertreibt halbfertige Kakaoerzeugnisse (Kakaomasse, Kakaopulver und Kakaobutter) und Industrieschokolade.

Die Kommission untersuchte die potenziellen Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für die Beschaffung von Kakaobohnen und halbfertigen Kakaoerzeugnissen (Kakaomasse, Kakaobutter und Kakaopulver), auf denen beide beteiligten Unternehmen tätig sind. Die Untersuchung ergab, dass das Unternehmen nach dem Zusammenschluss weiterhin mit einer Reihe von Konkurrenzunternehmen im Wettbewerb stehen wird. Außerdem wird den Abnehmern auf allen betroffenen Märkten nach wie vor eine ausreichende Anzahl alternativer Anbieter zur Verfügung stehen.

Daher sieht die Kommission keinen Anlass für wettbewerbsrechtliche Bedenken. Die geplante Übernahme wurde am 22. März 2011 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission wurde im Jahr 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Die Kommission genehmigt den weitaus größten Teil der Zusammenschlüsse, ohne Bedingungen zu stellen; wenn das Vorhaben jedoch zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen oder sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken würde, kann sie die Genehmigung von Abhilfemaßnahmen abhängig machen oder den Zusammenschluss ganz untersagen.

Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie ihn bereits im Vorprüfverfahren genehmigt oder das Hauptprüfverfahren einleitet und eine eingehende Untersuchung durchführt.

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_6132
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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