Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zusammenarbeit: EU und USA im Luftfahrtbereich


Abkommen EU-USA über Sicherheit in der Zivilluftfahrt in Kraft
Geltungsbereich des Abkommens soll rasch auf weitere Bereiche wie die Zulassung von Flugbesatzungen und den Flugbetrieb ausgedehnt werden


(06.05.11) - Am 1. Mai 2011 trat das Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und den USA in Kraft, von dem eine Verbesserung der Sicherheit und der Chancen für Unternehmen erwartet werden. Das Abkommen wird beiderseits des Atlantiks den technischen und administrativen Aufwand bei der Anerkennung von Zertifizierungen und Genehmigungen reduzieren und den Weg für den schrittweisen Aufbau eines gleichen Maßes an gegenseitigem Vertrauen in anderen Bereichen der Sicherheit ebnen.

Dazu Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission und zuständig für Verkehrsfragen: "Auf dieses Abkommen hat die gesamte Luftfahrtbranche in Europa und in den Vereinigten Staaten lange gewartet. Die Regelungen, die wir vor drei Jahren ausgehandelt haben, können nun in Kraft treten. Dies wird zu einem geringeren bürokratischen Aufwand und weniger Ausgaben führen. Vor allem wird das Abkommen deutliche wirtschaftliche Impulse für alle Unternehmen der Branche in den USA und in Europa geben. Es wird uns ferner in die Lage versetzen, weitere Fortschritte bei unseren ständigen Bemühungen um die Gewährleistung der größtmöglichen Sicherheit für unsere Bürger zu erzielen und die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Luftfahrtbereich auszubauen."

Das Abkommen soll den Eckpfeiler für die Zusammenarbeit beider Seiten in allen Fragen der Luftfahrtsicherheit bilden. Das Wachstum der Luftfahrtbranche hat auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten angehalten. Bereits 2009 und 2010 erreichte der transatlantische Handel mit Luftfahrtprodukten und -dienstleistungen ein Gesamtvolumen von über 17 Mrd. EUR. Durch dieses Abkommen dürfte er sogar noch stärker zunehmen. Das Abkommen geht jedoch weit über die gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungsfeststellungen im Bereich Konstruktion, Herstellung und Instandhaltung hinaus, denn es schafft den Rahmen für einen kontinuierlichen, transparenten und zeitnahen Austausch von relevanten and nachprüfbaren Informationen, die alle rechtlichen und politischen Bereiche der Luftfahrtsicherheit betreffen.

Es soll der Luftfahrtbranche außerdem ein nachhaltiges Wachstum ermöglichen. Die Kommission ist bereit, gemeinsam mit den USA zu prüfen, wie der Geltungsbereich des Abkommens rasch auf weitere Bereiche wie die Zulassung von Flugbesatzungen und den Flugbetrieb ausgedehnt werden kann. Schließlich schafft das Abkommen für beide Seiten eine solide Grundlage für die Lösung potenzieller Sicherheitsprobleme durch zeitnah und effektiv durchgeführte gemeinsame Aktionen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen