Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Keine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des niederländischen Beratungsunternehmens BMC durch ABN Amro und ING
ABN Amro und ING sind beide auf den Märkten für Bank- und Finanzdienstleistungen sowie Versicherungen tätig


(07.08.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des niederländischen Unternehmens- und Managementberatungsunternehmens BMC Investments B.V., das vor allem den öffentlichen Sektor berät, durch die niederländischen Banken ABN Amro und ING nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Kommissionsuntersuchung hat bestätigt, dass das Rechtsgeschäft wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da es keine wesentlichen Auswirkungen auf die Marktstruktur haben würde.

Aus der Untersuchung ging ferner hervor, dass sich die Geschäftsbereiche der beteiligten Parteien im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht überschneiden, da weder ABN Amro noch ING in demselben Bereich tätig sind wie BMC.

Da ABN Amro und ING beide auf den Märkten für Bank- und Finanzdienstleistungen sowie Versicherungen tätig sind, hat die Kommission die Übernahme ebenfalls auf etwaige Ausstrahlungseffekte geprüft. Eine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens zwischen ABN Amro und ING, die den Wettbewerbs beeinträchtigen und somit gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen würde, ist nach Auffassung der Kommission sehr unwahrscheinlich, da BMC nur einen geringen Teil des Portfolios der Muttergesellschaften ausmacht und in keinerlei Verbindung mit dem Kerngeschäft von ABN Amro und ING steht.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gekommen, dass der wirksame Wettbewerb weder im gesamten EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben durch die Übernahme erheblich beeinträchtigt würde. Das Vorhaben wurde am 9. Juli 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Die beteiligten Unternehmen und ihre Produkte
BMC ist ein Unternehmens- und Managementberatungsunternehmen, das sich auf Beratungsleistungen für den öffentlichen Sektor spezialisiert hat.

ABN Amro und ING sind große Finanzinstitute, die sowohl in den Niederlanden als auch international tätig sind. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen