Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Entfaltung des Risikokapitalmarkts in Europa


Steuerliche Hindernisse für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen: Europäische Kommission leitet Konsultation ein
Risikokapitalinvestitionen: Hindernisse beseitigen und gleichzeitig Steuerumgehung und -hinterziehung verhindern

(07.08.12) - Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um praktische Beispiele für Probleme im Bereich der direkten Steuern zu sammeln, die auftreten, wenn Risikokapital grenzüberschreitend investiert wird. Aufgrund von Inkohärenzen zwischen den Steuersystemen der 27 Mitgliedstaaten der EU können Risikokapitalfonds bei grenzüberschreitenden Investitionen mit Doppelbesteuerung sowie mit steuerrechtlicher Ungewissheit und verwaltungstechnischen Hindernissen konfrontiert sein. Diese Probleme könnten die volle Entfaltung des Risikokapitalmarkts in Europa behindern und dadurch die Finanzierung der innovativsten KMU (kleine und mittlere Unternehmen) in der Europäischen Union gefährden.

Algirdas Šemeta, für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, erklärte: "Risikokapital ist eine wesentliche Finanzierungsquelle für Unternehmen, insbesondere für innovative Start-up-KMU, die die Kosten der Entwicklung von Know-how tragen müssen. KMU sind das Rückgrat der Wirtschaft in der EU und tragen zur Schaffung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen bei. Daher müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam Lösungen für steuerliche Hindernisse finden, die grenzüberschreitendem Risikokapital in der EU im Weg stehen."

Durch die öffentliche Konsultation sollen konkrete Beispiele für Probleme mit direkten Steuern gefunden werden, und es soll beurteilt werden, ob diese Probleme Investoren und KMU in der EU Zusatzkosten verursachen. Die Kommission erhofft sich aus den bei der Konsultation eingehenden Beiträgen auch Anregungen dafür, wie die Probleme in der Praxis am besten angegangen werden können. Auf dieser Grundlage wird sie entscheiden können, ob auf EU-Ebene Maßnahmen erforderlich sind, und bis 2013 sachdienliche Lösungsvorschläge entwickeln. Die Kommission hat alle interessierten Kreise, d. h. die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Unternehmensverbände, Steuerverwaltungen und Steuerfachleute, aufgefordert, ihre Ansichten zu diesem Thema bis zum 5. November 2012 mitzuteilen.

Hintergrund
In ihrer 2011 veröffentlichten Mitteilung zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU erklärte die Kommission, sie werde 2012 eine Überprüfung der steuerlichen Hemmnisse für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen abschließen, um 2013 Lösungen vorzuschlagen, die die Hindernisse beseitigen und gleichzeitig Steuerumgehung und -hinterziehung verhindern sollen.

2010 führte eine von der Kommission eingesetzte Gruppe von Steuerfachleuten in einem Bericht aus, inwiefern Inkohärenzen zwischen den 27 Steuersystemen in der EU potenziell zu Doppelbesteuerung, zu Ungewissheit bezüglich der steuerlichen Behandlung und zu Verwaltungshindernissen für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen führen können. Dieser Bericht gab zwar einen Überblick über mögliche steuerliche Probleme, enthielt aber keine empirischen Belege dafür, dass sie sich tatsächlich in der Praxis auswirken. Um die Mitgliedstaaten auffordern zu können, für Risikokapitalinvestitionen vorteilhaftere Steuerregelungen einzuführen, benötigt die Kommission mehr Fakten darüber, wie sich die gegenwärtigen Inkohärenzen zwischen den Steuersystemen auf die Risikokapitalbranche auswirken und mit welchen Vorteilen eine Änderung des Steuerrechts verbunden sein könnte.

Nähere Angaben zu der öffentlichen Konsultation finden sich unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/index_de.htm

Weitere Informationen über Risikokapital und Steuern finden sich unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/company_tax/initiatives_small_business/venture_capital/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen