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Umstrukturierungsplan für Royal Mail


Staatliche Beihilfen: EU-Kommission eröffnet eingehende Untersuchung der Beihilfen für Royal Mail
Begrenzung der durch die staatlichen Maßnahmen verursachten Wettbewerbsverzerrungen


(08.08.11) - Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet um festzustellen, ob die britischen Pläne zur Umstrukturierung des Postbetreibers Royal Mail, die eine Entlastung vom Rentendefizit und eine Bilanzfestigung beinhalten, mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Derzeit hat die Kommission Zweifel daran, ob der Umstrukturierungsplan für Royal Mail geeignete Maßnahmen zur Begrenzung der durch die staatlichen Maßnahmen verursachten Wettbewerbsverzerrungen vorsieht und eine ausreichende Eigenbeteiligung an den Umstrukturierungskosten gewährleistet. Die Eröffnung einer eingehenden Untersuchung gibt interessierten Dritten die Möglichkeit, zu der betreffenden Maßnahme Stellung zu nehmen. Dem Ergebnis der Untersuchung wird dadurch nicht vorgegriffen.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Die Kommission weiß um die Bedeutung der Reform des britischen Postmarkts. Dennoch müssen wir sicherstellen, dass die staatlichen Maßnahmen keine unrechtmäßigen Vorteile für Royal Mail schaffen, da dies die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Postbetreibern des Binnenmarkts verzerren würde."

Im Juni 2011 teilte die britische Regierung der Kommission im Rahmen der Reform des Postwesens ihre Absicht mit, Royal Mail von der Verpflichtung zu entlasten, das bestehende Defizit des Pensionsfonds auszugleichen, das Großbritannien zufolge der Monopolstellung von Royal Mail bis 2006 zuzuschreiben ist. Die Kosten für die Übernahme des Rentendefizits werden von der britischen Regierung auf bis zu 8 Mrd. GBP (etwa 9 Mrd. Euro) geschätzt. Zusätzlich wurden Maßnahmen zur Festigung der Bilanz von Royal Mail angemeldet, darunter eine Restrukturierung der derzeitigen Schulden von 1,7 Mrd. GBP (etwa 1,9 Mrd. Euro) und eine revolvierende Kreditfazilität.

Der britischen Regierung zufolge sind diese Maßnahmen mit den EU-Leitlinien über staatliche Beihilfen für die Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten vereinbar. Ersatzweise könnte die Entlastung vom Rentendefizit auch als Kompensierung für Altlasten aus der Zeit vor der Liberalisierung betrachtet werden. Somit wäre sie nach jüngster Kommissionspraxis mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar.

Allerdings konnte die britische Regierung bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht überzeugend nachweisen, dass der vorgelegte Umstrukturierungsplan den Leitlinien entspricht. Die Kommission hat vornehmlich Zweifel daran, ob die Rolle von Royal Mail als einziger Universaldienstanbieter und die aus seiner früheren öffentlichen Monopolstellung resultierenden Verbindlichkeiten als Rechtfertigung für eine weniger strikte Anwendung der Leitlinien akzeptiert werden können. Hierbei gilt das Hauptaugenmerk den Bedingungen, die eine begrenzte Wettbewerbsverzerrung sowie die Beteiligung der Anteilseigner an den Umstrukturierungskosten gewährleisten.

Zudem hat die Kommission Zweifel, ob die Entlastung vom Rentendefizit einen Ausgleich für die außergewöhnlichen Altlasten aufgrund der früheren öffentlichen Monopolstellung von Royal Mail darstellt und somit als mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar betrachtet werden kann. Die Kommission genehmigte 2007 die Rentenreform des französischen Postunternehmens La Poste in Bezug auf die laufenden und künftigen Ruhegehälter seiner Mitarbeiter mit Beamtenstatus.

In der Entscheidung von 2007 wurde sichergestellt, dass die tatsächlich von La Poste zu entrichtenden Sozialbeitragssätze mit jenen der Wettbewerber vergleichbar sind. Dagegen scheint es, dass ein Großteil des Rentendefizits von Royal Mail den ungünstigen Bedingungen auf dem Aktienmarkt verschuldet ist, von denen sämtliche britische Unternehmen betroffen sind. Des Weiteren hat die Kommission bereits Maßnahmen zur Behebung des Rentendefizits von Royal Mail genehmigt, wie beispielsweise die Schaffung eines Treuhandkontos, mit dem es Royal Mail erlaubt wurde, den Zeitraum für den Ausgleich des Rentendefizits zu verlängern.

Die Kommission prüft derzeit außerdem Maßnahmen zugunsten des belgischen Postbetreibers bpost und der Deutschen Post. Die Untersuchung zur Deutschen Post wurde jüngst auf die Finanzierung bestimmter Ruhestandsgehälter ausgeweitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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