Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Behandlung von Hunden auf Reisen


Reisen mit Haustieren: EU-Kommission will vor Bandwürmern schützen
Bevor ein Hund in einen der vier Mitgliedstaaten mitgeführt werden darf, muss er einer speziellen Behandlung durch einen Tierarzt unterzogen werden


(21.07.11) - Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, die ab 1. Januar 2012 eine Behandlung von Hunden vorsieht, die auf Reisen in als Echinococcus-frei geltende Mitgliedstaaten mitgeführt werden sollen. Zu diesen Mitgliedstaaten gehören derzeit Finnland, das Vereinigte Königreich, Irland und Malta.

Um auf der Liste dieser Mitgliedstaaten geführt zu werden, müssen diese Überwachungsprogramme einführen und die Ergebnisse einmal pro Jahr der Europäischen Kommission mitteilen. Über positive Befunde sind die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten sofort zu informieren.

Bevor ein Hund in einen der vier Mitgliedstaaten mitgeführt werden darf, muss er einer speziellen Behandlung durch einen Tierarzt unterzogen werden. Der Tierarzt trägt dann die Angaben zur Behandlung in den Heimtierpass ein. Der Halter kann dann mit seinem Haustier nach 24 Stunden bis zu fünf Tage (120 Stunden) nach der Behandlung ausreisen.

Mit der Verordnung werden die Bestimmungen für die Behandlung und die in deren Anschluss vorgesehenen Wartezeiten harmonisiert, die für eine Einreise in Mitgliedstaaten auf der Liste vorgesehen sind; Reisen von Haustierhaltern werden auf diese Weise erleichtert.

Echinococcus multilocularis – Was ist das?
Bei dem Parasiten Echinococcus multilocularis handelt es sich um einen Bandwurm.

Der typische Übertragungszyklus des Parasiten in Europa umfasst fleischfressende Wildtiere, wie Füchse, die als Endwirte auftreten, sowie verschiedene Säugetierarten, vor allem Kleinnager, die als Zwischenwirte fungieren. Die Nagetiere nehmen die Eier des Echinococcus multilocularis auf, die von Füchsen oder Hunden ausgeschieden und so verbreitet wurden.

Wenn Hunde diese Nagetiere fressen, können sie von Würmern befallen werden. Damit stellen sie dann auch eine mögliche Übertragungsquelle für Menschen dar und können die Umwelt kontaminieren. Die Erkrankungdes Menschen wird als alveoläre Echinokokkose bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine seltene Zoonose, die als eine der gefährlichsten Parasitenerkrankungen des Menschen außerhalb der Tropen gilt.

Echinococcus-multilocularis-Infektionen kommen bei Tieren in der nordlichen Hemisphäre vor, so auch in Mittel- und Nordeuropa, wobei in bestimmten Gebieten der Europäischen Union bislang keine Fälle verzeichnet wurden.

Hintergrund
Nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 (die sogenannte Heimtierverordnung) muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die ihren Eigentümer in einen anderen Mitgliedstaat begleiten, ein Ausweis bzw. im Falle der Einfuhr aus einem Drittstaat eine Bescheinigung mitgeführt werden, aus dem/der hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres vorliegt. Die Verordnung enthält auch Übergangsbestimmungen (bis 31. Dezember 2011) für Finnland, Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich. Diese besagen, dass Haustiere in diese Länder nur unter Erfüllung besonderer zusätzlicher Auflagen, was Tollwut, Echinokokkose und Zecken anbelangt, gebracht werden dürfen.

Schweden gehört nicht zu den Mitgliedstaaten, die als Echinococcus-frei gelten, da im Januar 2011 die ersten Fälle von Echinokokkose bei fleischfressenden Wildtieren festgestellt wurden.

Die heutige Maßnahme der Europäischen Kommission stützt sich auf die Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Nach Auffassung der EFSA ist das Risiko einer Einschleppung des Parasiten Echinococcus multilocularis in bislang parasitenfreie Gebiete durch die Verbringung infizierter Hunde nicht vernachlässigbar. Dieses Risiko ließe sich laut EFSA verringern, wenn Hunde aus endemischen Gebieten vor ihrer Verbringung in parasitenfreie Gebiete einer Behandlung unterzogen würden.

Unter Nutzung der Befugnisse, die der Europäischen Kommission gemäß Artikel 290 des Vertrags von Lissabon übertragen werden können (delegierte Rechtsakte), hat die Kommission heute die beschriebenen Maßnahmen angenommen. Diese werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Kontrolle übermittelt, was etwa vier Monate dauern wird. Wenn keines der Organe Einwände erhebt, wird die delegierte Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Unter Nutzung derselben Befugnisse hat die Kommission heute auch eine weitere delegierte Verordnung angenommen, mit der die technischen Anforderungen bezüglich der Tollwutimpfung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 geändert werden. Die neue Vorschrift sieht vor, dass der Zeitpunkt der Tollwutimpfung nicht vor dem Datum der Mikrochip-Implantation oder der Tätowierung liegen darf, das im Ausweis oder in der mitgeführten Tiergesundheitsbescheinigung (bei einer Verbringung aus einem Drittland) angegeben ist.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen