Invensys Rail und Siemens keine engen Wettbewerber
Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Übernahme der Signaltechniksparte von Invensys Rail durch Siemens
Tätigkeiten von Siemens und Invensys Rail ergänzen sich geografisch
(24.05.13) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Übernahme von Invensys Rail, der Signaltechniksparte der britischen Invensys-Gruppe, durch Siemens genehmigt. Die Untersuchung der Kommission bestätigte, dass Invensys Rail und Siemens keine engen Wettbewerber sind und sich das Unternehmen auch nach dem Zusammenschluss weiterhin gegen starke Wettbewerber wie Thales, Alstom, Bombardier und Ansaldo behaupten muss.
Die Kommission untersuchte die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für Signal- und Leittechnik für den Schienenfern- und den Schienenpersonennahverkehr (vor allem U-Bahnen) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als Ganzes und in bestimmten Mitgliedstaaten, in denen sowohl Invensys Rail als auch Siemens tätig sind.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass sich die Tätigkeiten von Siemens und Invensys Rail geografisch ergänzen und die beiden Unternehmen nicht in engstem Wettbewerb zueinander stehen. Außerdem stellte die Kommission fest, dass sich das Unternehmen nach der Übernahme gegen starke Wettbewerber behaupten werden muss und die Kunden von Signal- und Leittechnikprodukten über eine erhebliche Nachfragemacht verfügen.
Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
Das Vorhaben wurde am 12.3.2013 bei der Kommission angemeldet.
Unternehmen und Produkte
Invensys Rail ist ein international führender Anbieter von Signal- und Leittechnik für den Schienenverkehr. Die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens im EWR konzentrieren sich vor allem auf das Vereinigte Königreich und Spanien. Siemens ist, insbesondere in Deutschland und Österreich, ebenfalls in diesem Bereich tätig. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
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