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Ausfuhren von Straußenfleisch sofort eingestellt


Tiergesundheit: EU-Veterinärteam eilt Südafrika nach Ausbruch der hochpathogenen Aviären-Influenza zu Hilfe
Die menschliche Gesundheit wurde durch die Seuche nicht beeinträchtigt


(27.05.11) - Nach einem Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) in Südafrika ist gestern ein Veterinär-Notfallteam der Europäischen Kommission vor Ort eingetroffen, das die lokalen Behörden bei der Bekämpfung der Seuche unterstützen soll.

Mit der Entscheidung 2007/142/EG vom 27. Februar 2007 wurde ein Rechtsrahmen für den Einsatz von Veterinär-Notfallteams geschaffen, die Drittländern und Mitgliedstaaten Hilfestellung bei Ausbrüchen bestimmter gefährlicher Tierseuchen leisten können.

Die Teams leisten wissenschaftliche, technische und organisatorische Unterstützung vor Ort und helfen bei Beobachtung, Überwachung, Bekämpfung und Tilgung der Seuchen. Bei hochansteckenden Tierseuchen, die sich schnell ausbreiten, sind Reaktionsschnelligkeit und wirksame Expertenhilfe entscheidend.

Der Ausbruch der HPAI wurde zuerst am 9. April 2011 auf Straußenfarmen im "Klein Karoo Valley" in der südafrikanischen Provinz Western Cape festgestellt. In den darauffolgenden Wochen breitete sich die Seuche in der Region weiter aus und bedrohte die lokalen Straußenbestände, die zur Fleischherstellung gehalten werden.

Die menschliche Gesundheit wurde durch die Seuche nicht beeinträchtigt, doch die Auswirkungen auf die Tiergesundheit bzw. das Wohlergehen der Tiere sowie auf die wirtschaftliche Grundlage der betroffenen ländlichen Bevölkerung sind verheerend, da die üblicherweise für den EU-Markt bestimmten Ausfuhren von Straußenfleisch sofort eingestellt wurden, um zu verhindern, dass sich die Seuche über die Grenzen Südafrikas hinaus verbreitet.

Das aus Sachverständigen bestehende Hilfsteam wird die Behörden bei der Bekämpfung der Seuche unterstützen, um so mögliche Auswirkungen auf bzw. die Gefahr für andere Geflügelbestände einzudämmen und schließlich die Handelsbeschränkungen abzubauen.

Die HPAI war bereits in den Jahren 2004 und 2006 in Südafrika ausgebrochen. Wie bei dem derzeitigen Ausbruch handelte es sich auch damals nicht um den "asiatischen" Typ H5N1, der beträchtliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann.

Das Veterinär-Notfallteam der EU hat seit seiner Einrichtung im Jahr 2007 insgesamt 12 Einsätze absolviert; in sieben Fällen wurde dabei ein Mitgliedstaat, in den anderen fünf ein Drittland bei der Seuchenbekämpfung unterstützt. Der letzte Einsatz fand im Februar in Bulgarien statt, nachdem dort Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche festgestellt worden waren. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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