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Merger wettbewerbsrechtlich unbedenklich


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme des EnergieumwandlungsUnternehmens Converteam durch General Electric
Marktanteile von Converteam und GE auf den vor- und nachgelagerten Märkten relativ gering


(04.08.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der alleinigen Kontrolle über das französische Energieumwandlungsunternehmen Converteam Group SAS durch den US-Mischkonzern General Electric (GE) über dessen Sparte GE Energy nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt, da die Marktanteile der beteiligten Unternehmen relativ gering sind und auf den betreffenden Märkten mehrere starke Wettbewerber vertreten sind.

Der Zusammenschluss führt zu vertikalen Verbindungen auf mehreren Märkten, und zwar insbesondere auf dem Markt für große Elektromotoren, die sowohl von Converteam als auch von GE angeboten werden, und auf dem nachgelagerten Markt für Verdichterstränge, auf dem GE tätig ist. In Verdichtersträngen werden Flüssigkeiten oder Gase (u. a. auch Luft) durch Verringerung des Volumens verdichtet.

Sie kommen in sehr unterschiedlichen Anwendungsbereichen (z. B. in der Öl- und Gasindustrie) zum Einsatz. Da die Marktanteile von Converteam und GE auf den vor- und nachgelagerten Märkten relativ gering sind und es mehrere starke Wettbewerber im EWR gibt, ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb weder im EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Das Vorhaben wurde am 31. Mai 2011 bei der Kommission angemeldet.

General Electric und Converteam bieten Geräte, Anlagen und Lösungen für die Energieumwandlung an, mit denen elektrische in mechanische Energie, mechanische in elektrische Energie oder elektrische Energie in eine andere Form von elektrischer Energie umgewandelt werden kann.

GE ist ein weltweit agierendes, diversifiziertes Produktions-, Technologie- und Dienstleistungsunternehmen, das mehrere Geschäftsbereiche umfasst. Die an diesem Zusammenschluss beteiligte Sparte GE Energy bietet Technologien zur Energieerzeugung und -übertragung für zahlreiche Bereiche des Energiesektors an, die von Kohle, Erdöl, Erdgas und Kernenergie bis zu erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Wind, Sonne und alternativen Brennstoffen reichen.

Converteam bietet beispielsweise Werften, Stromerzeugern sowie Öl-, Gas- und Petrochemieunternehmen Produkte und technische Lösungen zur Umwandlung von elektrischer in mechanische Energie und mechanischer in elektrische Energie an.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss unmittelbar (im Vorprüfverfahren) genehmigt oder eine eingehende Untersuchung (Hauptprüfverfahren) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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