Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verkauf von Neuwagen und EU-Wettbewerb


Kartellrecht: Automobilpreisbericht zeigt 2010 geringere Preisunterschiede bei Neuwagen in der EU
"Zeichen dafür, dass die Branche die neuen Spielregeln verstanden hat"


(04.08.11) - Der letzte Automobilpreisbericht der Europäischen Kommission zeigt, dass die realen Preise 2010 in der gesamten Europäischen Union um 2,5 Prozent gesunken sind. Die Listenpreise für Neuwagen haben sich ebenfalls leicht angenähert. Diese langfristigen Preisentwicklungen bestätigen die Entscheidung der Kommission im Jahr 2010, spezifische Wettbewerbsregeln für den Verkauf von Neuwagen nicht mehr als gerechtfertigt zu erachten.

"Es ist schön zu sehen, dass die Verbraucher in Europa vom Wettbewerb auf den Märkten für den Verkauf von Neuwagen profitieren und die realen Preise auch künftig deutlich sinken werden. Die weitere Verringerung der Preisunterschiede zwischen Mitgliedstaaten ist ein positiver Indikator für den grenzüberschreitenden Wettbewerb. Ich freue mich auch, dass sich der Anstieg der EU-weiten realen Preise für Reparatur- und Wartungsdienste erstmals seit zehn Jahren nicht fortgesetzt hat, denn dies ist ein Zeichen dafür, dass die Branche die neuen Spielregeln verstanden hat", erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia.

Die Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sind laut den Preislisten der Automobilhersteller allgemein zurückgegangen. In manchen Fällen bestehen jedoch nach wie vor große Unterschiede, die Verbrauchern, die ihr Auto in einem anderen Mitgliedstaat kaufen, große Einsparungen ermöglichen. Innerhalb des Euro-Währungsgebiets blieb der Indikator für den Preisunterschied unverändert.

Der EU-Preisindex für Pkw (der die von Verbrauchern gezahlten nominalen Preise einschließlich Rabatten, MwSt und Zulassungssteuern enthält) stieg lediglich um 0,3 Prozent, während bei den allgemeinen Verbraucherpreisen ein Anstieg um 2,8 Prozent zu beobachten war. Dies bedeutet, dass die realen Pkw-Preise deutlich sanken, d. h. um 2,5 Prozent niedriger lagen als im Vorjahr.

Insgesamt 24 EU-Länder verzeichneten einen Rückgang der realen Pkw-Preise. In zwei Mitgliedstaaten – Italien und Malta – waren die Preise stabil (+0,2 Prozent). In Portugal stiegen die Preise zwar (+2,6 Prozent), doch dort profitierten die Käufer im Vorjahr von einem überdurchschnittlichen Rückgang der realen PKW-Preise (-6.47 Prozent)"

Der Rückgang der realen Preise war in der Slowakei (-17,4 Prozent), Bulgarien (-13,5 Prozent), Slowenien (-11,6 Prozent) und der Tschechischen Republik (-9,0 Prozent) besonders stark. In Polen sanken die Preise um 5,6 Prozent. Ein Blick auf die großen Märkte zeigt, dass die realen Preise im Vereinigten Königreich am stärksten sanken (-3,7 Prozent), während der Preisrückgang in Deutschland, Spanien und Frankreich bescheidener ausfiel (-1,9 Prozent, -1,6 Prozent bzw. -0,9 Prozent).

Mit dem Rückgang der realen Pkw-Preise in den EU-Mitgliedstaaten setzt sich ein Trend fort, der seit mehr als zehn Jahren zu beobachten ist und deutlich macht, dass der Wettbewerb zwischen den Automobilherstellern auf dem Markt für Neuwagen funktioniert.

Die realen Preise für Reparatur- und Wartungsleistungen, die in den vergangenen zehn Jahren stärker als inflationsbedingt anstiegen, erhöhten sich 2010 nicht.

Der Automobilpreisbericht
Der Automobilpreisbericht ist Teil der Maßnahmen der Kommission zur Überwachung des Kfz-Sektors. Er enthält die Listenpreise der 89 meistverkauften Pkw-Modelle von 26 Marken in der EU. Anhand des Berichts können die Verbraucher die Automobilpreise in den EU-Mitgliedstaaten vergleichen und die Vorteile des Binnenmarkts nutzen.

Ein Memo mit weiteren Analysen der Preisentwicklungen ist auf folgender Website verfügbar:
http://ec.europa.eu/competition/sectors/motor_vehicles/prices/report.html

Wettbewerbsregeln im Kfz-Sektor
Im Juni 2010 ist ein neuer wettbewerbsrechtlicher Rahmen für den Kfz-Sektor in Kraft getreten. Wichtigstes Ziel der Reform ist es, den Wettbewerb auf den Anschlussmärkten zu verstärken und zu verbessern, denn auf Reparatur und Wartung entfällt ein beträchtlicher Teil der Pkw-Haltungskosten im Laufe der Lebenszeit eines Fahrzeugs. Die neuen Regeln machen es einfacher, Praktiken wie der Nichtweitergabe technischer Informationen an unabhängige Werkstätten oder dem Missbrauch von Gewährleistungen entgegenzuwirken. Automobilhersteller können andererseits ihre Verkaufsnetze nach ihren Vorstellungen organisieren, da erfahrungsgemäß zwischen den einzelnen Marken starker Wettbewerb herrscht. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen