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Einflussnahme der chinesischen Regierung?


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des norwegischen Unternehmens Elkem durch China National BlueStar
Fuf dem Siliziummarkt auch nach der Übernahme ausreichend Wettbewerb vorhanden


(06.04.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des norwegischen Siliziumherstellers Elkem durch China National BlueStar ("BlueStar") nach eingehender Untersuchung auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. So prüfte sie das Vorhaben unter anderem auf eine mögliche Einflussnahme der chinesischen Regierung auf das Marktverhalten verschiedener staatlicher Unternehmen und kam zu dem Ergebnis, dass es auf dem Siliziummarkt auch nach der Übernahme ausreichend Wettbewerb geben wird. Gewährleistet wird dies durch starke Wettbewerber wie FerroAtlántica (Spanien), Dow Corning (USA) und Wacker (Deutschland), die ebenfalls den europäischen Markt beliefern.

"Die Kommission hat diese Übernahme sehr genau unter die Lupe genommen. Wie bei Zusammenschlüssen, an denen europäische Unternehmen, die in staatlichem Eigentum stehen, beteiligt sind, haben wir auch in diesem Fall geprüft, ob die Regierung möglicherweise das Marktverhalten einheimischer staatlicher Unternehmen der Branche koordinieren könnte. Aber selbst wenn wir davon ausgehen, dass alle chinesischen Staatsbetriebe, die in dieser Branche tätig sind, völlig gleich, also wie ein einziges Unternehmen, handeln, können sich die europäischen Verbraucher darauf verlassen, dass es auf dem Markt weiterhin genügend andere und konkurrenzfähige Anbieter gibt, die den Wettbewerb beleben", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. "Auf europäischer Ebene können wir heute auf zwanzig Jahre erfolgreiche Fusionskontrolle zurückblicken. Diese Übernahme ist ein weiteres Beispiel für unsere kontinuierlichen Bemühungen, einen wirksamen Wettbewerb zu ermöglichen und dabei Fairness und Transparenz walten zu lassen."

Elkem ist ein norwegisches Unternehmen, das hauptsächlich in der Produktion und dem Verkauf von Siliziumprodukten, insbesondere Silizium-Metall, Ferrosilizium und Microsilica, sowie Kohleprodukten wie z. B. Elektrodenpaste zur Herstellung von Kohleelektroden für Elektroöfen zur Herstellung von Aluminium oder Stahl tätig ist.

BlueStar ist eine Tochtergesellschaft des chinesischen Staatsunternehmens China National Chemical Corporation ("ChemChina"), eines diversifizierten Konzerns, der eine Vielzahl von Chemikalien produziert.

Da die chinesische Siliziumindustrie insgesamt über eine sehr starke Marktposition verfügt, hat die Kommission eingehend geprüft, inwiefern BlueStar und ChemChina Entscheidungen tatsächlich unabhängig von anderen staatlichen Unternehmen derselben Branche fassen. Außerdem hat die Kommission geprüft, ob es Anzeichen für andere Formen der staatlichen Einflussnahme zwecks Abstimmung des Marktverhaltens staatlicher Siliziumunternehmen gibt.

Die Untersuchung der Kommission hat gezeigt, dass die chinesische Siliziumindustrie sehr stark diversifiziert ist und sich aus rund 200 Marktteilnehmern zusammensetzt, von denen viele in privatem Besitz stehen. Die meisten staatlichen Unternehmen unterliegen nicht der Kontrolle der Zentralregierung, sondern werden von regionalen Behörden kontrolliert. Außerdem vertraten die Abnehmer in Europa die Auffassung, dass es zwischen den Herstellern kein abgestimmtes Marktverhalten zu geben scheint.

Da das neue Elkem-BlueStar-Unternehmen nach der Übernahme nur einen geringen Anteil an den betroffenen Märkten halten wird und es außerdem noch andere wichtige Anbieter wie FerroAtlántica (Spanien), Dow Corning (USA) und Wacker (Deutschland) gibt, hält die Kommission die Übernahme für wettbewerbsrechtlich unbedenklich.

Die wettbewerbsrechtliche Prüfung der Verbindungen zwischen den chinesischen Staatsunternehmen, die in der Siliziumbranche tätig sind, erfolgte auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für Unternehmenszusammenschlüsse angelegt werden, an denen staatliche Unternehmen in der EU beteiligt sind.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen (unabhängig von ihrem Geschäftssitz) zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Bei der materiellen Prüfung wird untersucht, ob das angemeldete Rechtsgeschäft zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs im EWR und somit zu Nachteilen für den Verbraucher führen könnte.

Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

Die geplante Übernahme wurde am 24. Februar 2011 bei der Kommission angemeldet.

Weitere Informationen zu dieser Sache finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_6082
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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