Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wann ist Abfall kein Abfall mehr?


EU-Abfallpolitik: Abfall als Ressource betrachten - Abfall-Ende-Kriterien zur Förderung der Recyclingmärkte
Ein wichtiges Ziel der Vorschriften zum Abfall-Ende sei die Förderung der Recyclingmärkte in der EU - Dies schaffe Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingung für die Recyclingindustrie


(06.04.11) - Abfälle aus der europäischen Industrie und von Verbrauchern werden zunehmend zu sekundären Rohstoffen und neuen Produkten verarbeitet, statt auf Deponien vergraben zu werden. Allerdings gab es bisher keine klaren Kriterien dafür, wann ein aus Abfällen zurückgewonnenes Material kein Abfall mehr ist und so behandelt werden kann wie andere Produkte oder Rohstoffe. Die erste Verordnung über das Abfall-Ende, die heute angenommen wurde, legt solche Kriterien für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott fest. Dadurch sollen die europäischen Recyclingmärkte angeregt werden.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Wir müssen anfangen, Abfall als wertvolle Ressource zu betrachten, und die heutige Verabschiedung dieser Abfall-Ende-Kriterien für die Materialströme wird unsere Recyclingindustrie und -dienste erheblich stärken. Die Verabschiedung der Kriterien stellt einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu Europas Ziel zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft und Recycling-Gesellschaft dar."

Ein wichtiges Ziel der Vorschriften zum Abfall-Ende ist die Förderung der Recyclingmärkte in der EU. Dies schafft Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingung für die Recyclingindustrie, nimmt die unnötige Verwaltungslast vom Recyclingsektor, indem sichere und saubere Sekundärrohstoffe vom Geltungsbereich des Abfallrechts losgelöst werden, und trägt zur Rohstoffversorgung der europäischen Industrie bei.

In der Vergangenheit führte das Fehlen klarer und vereinheitlichter Kriterien dazu, dass einige Mitgliedstaaten unterschiedliche und nicht immer miteinander vereinbare Rahmenregelungen für Recyclingmaterialien entwickelten.

Dank der neuen Verordnung muss sauberer und sicherer Metallschrott nicht länger als Abfall eingestuft werden, vorausgesetzt die Hersteller wenden ein Qualitätsmanagementsystem an und weisen mit einer Konformitätserklärung für jede Schrottsendung nach, dass die Kriterien eingehalten wurden.

Jede Art von Bearbeitung, wie Zerkleinern, Schreddern, Reinigen und Dekontaminieren, die zur Vorbereitung des Schrotts auf seine letztendliche Verwendung in Stahl- oder Aluminiumwerken bzw. in Gießereien nötig ist, muss beendet sein, bevor der Schrott seinen Abfall-Status verliert. So müssen z. B. Altautos zerlegt, Flüssigkeiten und gefährliche Verbindungen entfernt und der Metallanteil bearbeitet werden, um sauberen Metallschrott zu erhalten, der die Abfall-Ende-Kriterien erfüllt.

Die Abfall-Ende-Kriterien wurden durch die neue Abfallrahmenrichtlinie eingeführt, mit der ein viel höherer Recyclinganteil erreicht und die Gewinnung zusätzlicher natürlicher Ressourcen minimiert werden sollen. Langfristig ist das Ziel, Europa zu einer Recycling-Gesellschaft zu machen, einer Gesellschaft, die Abfall vermeidet und unvermeidbaren Abfall nach Möglichkeit als Ressource nutzt.

Die Abfallrahmenrichtlinie baut auf bewährten Grundsätzen der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung auf, in denen eine fünfstufige Abfallhierarchie festgelegt ist und die die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und andere Formen der Verwertung propagieren. Die Entsorgung auf der Deponie, die in den meisten Mitgliedstaaten noch immer die häufigste Form der kommunalen Abfallentsorgung ist, sollte nur der letzte Ausweg sein. Die EU-Abfallpolitik soll der Abfallbewirtschaftung einen größeren Stellenwert in der Abfallhierarchie verschaffen und führt den Begriff des Lebenszyklus ein, so dass bei jeder Tätigkeit an den allgemeinen Nutzen im Vergleich mit anderen Optionen gedacht wird.

Nächste Schritte
Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt nach einer sechsmonatigen Übergangsphase unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Kommission bereitet derzeit Kriterien für andere Materialströme wie Kupfer, Papier, Glas und Kompost vor, die von besonderer Bedeutung für die EU-Recyclingmärkte sind.

Weitere Informationen zur EU-Abfallpolitik finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/environment/waste/index.htm
(Europäische Kommission: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen