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Rentabilität der Kommunalkredit AG gewährleisten


Staatliche Beihilfen: Kommission gibt grünes Licht für staatliche Unterstützung Österreichs für Umstrukturierung der Kommunalkredit AG
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Umstrukturierungsplan geeignet ist, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen


(06.04.11) - Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften mehrere Maßnahmen zugunsten der Kommunalkredit Austria AG genehmigt. Diese umfassen unter anderem staatliche Garantien in Höhe von über 10 Mrd. EUR, eine Kapitalspritze von 250 Mio. EUR in Form von Stammaktien und eine Trennung der "strategischen" von den "nicht strategischen" Geschäftsbereichen im Rahmen einer Spaltung.

Für diese Spaltung wird der Kommunalkredit Finanz AG, die für die Abwicklung der nicht-strategischen Geschäftsbereiche zuständig ist, ein nicht-rückzahlbares Darlehen gewährt. Nach dem Umstrukturierungsplan wird die Kommunalkredit Austria AG, die das strategische Geschäft weiterführt, sich auf öffentliche und Projektfinanzierung konzentrieren und sich aus anderen Geschäftsbereichen zurückziehen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Umstrukturierungsplan geeignet ist, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen, und sicherstellt, dass beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen angemessen begrenzt werden.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia sagte dazu: "Ich bin zuversichtlich, dass der tiefgreifende Umstrukturierungsplan die künftige Rentabilität der Bank ohne weitere staatliche Unterstützung sicherstellen wird. Gleichzeitig sind ausreichende Absicherungsmaßnahmen vorgesehen, um für eine Lastenteilung zu sorgen und die durch die staatliche Unterstützung geschaffenen Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen.“

Vor der Krise war die Kommunalkredit AG die siebtgrößte österreichische Bank, mit einer Bilanzsumme von 37 Mrd. EUR. Ihre Geschäftsbereiche waren Finanzierungsaktivitäten mit Kommunen und Projektfinanzierung sowie Investitionen in ein umfangreiches Portfolio an Anleihen und Credit Default Swaps (CDS). Die Wertpapiere und die CDS-Portfolios waren von der Finanzkrise besonders stark betroffen, was zu erheblichen Beeinträchtigungen und Verlusten führte.

Angesichts dieser Lage übernahm die Republik Österreich im November die Kommunalkredit Austria AG, indem sie den Anteil von 50,78 Prozent der Österreichischen Volksbanken Aktiengesellschaft und den Anteil von 49 Prozent der Dexia Crédit Local für jeweils 1 EUR erwarb, während der Österreichische Gemeindebund seinen Anteil von 0,22 Prozent beibehielt.

Im November 2009 wurde das Geschäft der Kommunalkredit AG aufgespaltet: in die Kommunalkredit Finanz AG, die das "nicht strategische" Geschäft (Anleihen, CDS-Portfolio und andere nicht strategische Aktiva) übernahm, und die Kommunalkredit Austria AG (neu), die die "strategischen" Aktivitäten weiterführt, vor allem die Finanzierungsaktivitäten mit Kommunen.

Im Rahmen der Spaltung wurde eine Entlastungsmaßnahme mit einem Beihilfebetrag von 441 Mio. EUR durchgeführt. Außerdem erhielt die Bank eine Kapitalspritze von 250 Mio. EUR für die Kommunalkredit AG und eine Kapitalerhöhung von 1 Mrd. EUR für die Kommunalkredit Finanz AG in Form eines nichtrückzahlbaren Darlehens und staatlicher Garantien in Höhe von maximal 10,6 Mrd. EUR.

Die Kommunalkredit AG (neu) wird ihr Geschäft auf traditionelle Lösungen in der kommunalen und Projektfinanzierung konzentrieren und verpflichtet sich dazu, das jährliche Wachstum seiner gesamten Aktiva auf maximal 2 Prozent zu beschränken und seine Bilanzsumme gegenüber der Bilanzsumme der früheren Kommunalkredit AG (Stand: Ende 2008) um rund 60 Prozent zu verringern. Darüber hinaus wird die Kommunalkredit AG nicht mehr im Geschäftsbereich Wertpapiere und Derivate tätig sein, mit Ausnahme von Risiko- und Liquiditätsmanagement und des kundeninduzierten Geschäfts. Zudem wird die Kommunalkredit AG ihr Neugeschäft beschränken.

Konkret ist die Kommission im Zuge ihrer eingehenden Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Plan geeignet scheint, die langfristige Rentabilität der Kommunalkredit AG zu gewährleisten, da dafür gesorgt wird, dass die Bank sich wieder auf ihr strategisches Kerngeschäft konzentriert. Die Kommission kam ferner zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Verstaatlichung, das Verbot von Kuponzahlungen und das Übernahmeverbot zu einer angemessenen Beteiligung der Aktionäre der Bank an den Kosten der Umstrukturierung führen. Durch die erhebliche Verringerung der Bank um 60 Prozent, die Begrenzung der jährlichen Wachstums und die Verpflichtungszusagen Österreichs werden die durch die Beihilfe verursachten Wettbewerbsverzerrungen gering gehalten.

Die Kommission ist daher überzeugt, dass der Umstrukturierungsplan mit ihrer Mitteilung über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise im Einklang steht und folglich nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) mit dem Binnenmarkt vereinbar ist.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.32745 (2011/NN) zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly eNews. (Europäische Kommission: ra)


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