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Vereinfachte Berichts- und Dokumentationspflichten


Binnenmarkt: Kommission pocht auf Umsetzung vereinfachter EU-Vorschriften über Unternehmensverschmelzungen und -spaltungen in sechs Ländern
Erhält die Kommission nicht binnen zwei Monaten eine zufriedenstellende Antwort der nationalen Behörden, kann sie den Gerichtshof anrufen


(08.02.12) - Die Europäische Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass fünf Mitgliedstaaten (Italien, Rumänien, Slowenien, Spanien und Zypern) ihrer Verpflichtung zur Umsetzung von EU-Vorschriften über vereinfachte Anforderungen bei Unternehmensverschmelzungen und -spaltungen nachkommen. Nach Ansicht der Kommission haben es die fünf Mitgliedstaaten versäumt, ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie über vereinfachte Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen (2009/109/EG) zu erfüllen. Die Umsetzungsfrist endete am 30. Juni 2011.

Auch vom Vereinigten Königreich verlangt die Kommission weitere Maßnahmen bezüglich bisher noch nicht umgesetzter Bestimmungen. Ziel der Richtlinie ist es, die Anforderungen an die Berichterstattung und die Veröffentlichung von Verschmelzungs- und Spaltungsplänen zu vereinfachen. Wird sie nicht in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt, so bleiben den Unternehmen die Vorteile des mit ihr verbundenen verringerten Verwaltungsaufwands vorenthalten. Dafür ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße Umsetzung Voraussetzung.

Die Aufforderungen der Kommission an die Mitgliedstaaten ergehen als "mit Gründen versehene Stellungnahmen". Erhält die Kommission nicht binnen zwei Monaten eine zufriedenstellende Antwort der nationalen Behörden, kann sie den Gerichtshof anrufen.

Welches Ziel haben die EU-Vorschriften?
Die Richtlinie soll den Verwaltungsaufwand europäischer Aktiengesellschaften bei Verschmelzungen und Spaltungen reduzieren,
>> indem sie die Berichtspflichten der Gesellschaften verringert, insbesondere wenn die Aktionäre beschließen, dass bestimmte Berichte nicht erforderlich sind, und bei so genannten "vereinfachten" Verschmelzungen und Spaltungen von Mutter- und Tochtergesellschaften,
>> indem sie die doppelte Berichterstattung reduziert, wenn aufgrund anderer EU-Bestimmungen bereits eine Berichtspflicht besteht, und
>> indem sie die Möglichkeit einführt, die Verschmelzungs- oder Spaltungspläne im Internet zu veröffentlichen und den Aktionären die erforderlichen Unterlagen elektronisch zu übermitteln.

Inwiefern halten die Mitgliedstaaten die betreffenden Bestimmungen nicht ein?
Während die meisten Mitgliedstaaten die Richtlinie bereits vollständig umgesetzt haben, ist dies in fünf Mitgliedstaaten – Italien, Rumänien, Slowenien, Spanien und Zypern – noch in keiner Weise erfolgt.

Im Vereinigten Königreich steht die Umsetzung in Bezug auf Gibraltar noch aus.

Weitere Informationen
http://ec.europa.eu/internal_market/company/simplification/index_de.htm
Aktuelle Informationen über anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten:
http://ec.europa.eu/eu_law/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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