Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verwendung "nicht ausgestalteter" Käfige


Tierschutz: Europäische Kommission fordert 13 Mitgliedstaaten zur Umsetzung des Käfigverbots in der Legehennenhaltung auf
Seit dem 1. Januar 2012 müssen nach der Richtlinie 1999/74/EG alle Legehennen in "ausgestalteten Käfigen" mit Nestflächen, Platz zum Scharren und Sitzstangen oder in Alternativsystemen gehalten werden


(08.02.12) - Die Europäische Kommission forderte Belgien, Bulgarien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Ungarn, die Niederlande, Polen, Portugal und Rumänien mit einem Fristsetzungsschreiben dazu auf, Informationen vorzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Mängel bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über die artgerechte Tierhaltung zu beseitigen und insbesondere das Verbot so genannter "nicht ausgestalteter" Käfige für Legehennen gemäß der Richtlinie 1999/74/EG durchzusetzen, das seit dem 1. Januar 2012 gilt.

Die politische Entscheidung, "nicht ausgestaltete" Käfige zu verbieten, war 1999 getroffen worden. Die Mitgliedstaaten hatten zwölf Jahre Zeit, um einen reibungslosen Übergang zum neuen System sicherzustellen und die Richtlinie umzusetzen. Bisher sind die oben genannten Mitgliedstaaten jedoch trotz wiederholter Aufforderungen durch die Kommission den EU-Rechtsvorschriften nicht ausreichend nachgekommen.

Seit dem 1. Januar 2012 müssen nach der Richtlinie 1999/74/EG alle Legehennen in "ausgestalteten Käfigen" mit Nestflächen, Platz zum Scharren und Sitzstangen oder in Alternativsystemen gehalten werden. Nach der Richtlinie dürfen nur Käfige verwendet werden, die jeder Henne mindestens 750 cm² Käfigfläche, ein Legenest, Einstreu, Sitzstangen und Vorrichtungen zum Kürzen der Krallen bieten, um die biologischen Bedürfnisse der Hennen zu erfüllen und ihnen ein artgerechtes Verhalten zu ermöglichen.

Es ist unabdingbar, dass die Mitgliedstaaten die Vorschriften der Richtlinie uneingeschränkt einhalten. Erfüllen die Mitgliedstaaten ihre rechtlichen Verpflichtungen nicht, so hat dies nicht nur Folgen für den Tierschutz, sondern es kann auch zu Marktverzerrungen führen. Mitgliedstaaten, die weiterhin die Verwendung "nicht ausgestalteter" Käfige erlauben, beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die investiert haben, um den neuen Vorschriften nachzukommen.

Deshalb haben die betreffenden Mitgliedstaaten ab der heutigen Aktion der Kommission zwei Monate Zeit, sich im Rahmen der EU-Vertragsverletzungsverfahren zu den Fristsetzungsschreiben zu äußern. Falls sie nicht zufriedenstellend reagieren, wird die Kommission ihnen "mit Gründen versehene Stellungnahmen" übersenden und sie auffordern, binnen zwei Monaten die nötigen Maßnahmen zu treffen, um der Richtlinie nachzukommen.

Weitere Informationen über die artgerechte Haltung von Legehennen:
http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/farm/laying_hens_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen