Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verwendung "nicht ausgestalteter" Käfige


Tierschutz: Europäische Kommission fordert 13 Mitgliedstaaten zur Umsetzung des Käfigverbots in der Legehennenhaltung auf
Seit dem 1. Januar 2012 müssen nach der Richtlinie 1999/74/EG alle Legehennen in "ausgestalteten Käfigen" mit Nestflächen, Platz zum Scharren und Sitzstangen oder in Alternativsystemen gehalten werden


(08.02.12) - Die Europäische Kommission forderte Belgien, Bulgarien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Ungarn, die Niederlande, Polen, Portugal und Rumänien mit einem Fristsetzungsschreiben dazu auf, Informationen vorzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Mängel bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über die artgerechte Tierhaltung zu beseitigen und insbesondere das Verbot so genannter "nicht ausgestalteter" Käfige für Legehennen gemäß der Richtlinie 1999/74/EG durchzusetzen, das seit dem 1. Januar 2012 gilt.

Die politische Entscheidung, "nicht ausgestaltete" Käfige zu verbieten, war 1999 getroffen worden. Die Mitgliedstaaten hatten zwölf Jahre Zeit, um einen reibungslosen Übergang zum neuen System sicherzustellen und die Richtlinie umzusetzen. Bisher sind die oben genannten Mitgliedstaaten jedoch trotz wiederholter Aufforderungen durch die Kommission den EU-Rechtsvorschriften nicht ausreichend nachgekommen.

Seit dem 1. Januar 2012 müssen nach der Richtlinie 1999/74/EG alle Legehennen in "ausgestalteten Käfigen" mit Nestflächen, Platz zum Scharren und Sitzstangen oder in Alternativsystemen gehalten werden. Nach der Richtlinie dürfen nur Käfige verwendet werden, die jeder Henne mindestens 750 cm² Käfigfläche, ein Legenest, Einstreu, Sitzstangen und Vorrichtungen zum Kürzen der Krallen bieten, um die biologischen Bedürfnisse der Hennen zu erfüllen und ihnen ein artgerechtes Verhalten zu ermöglichen.

Es ist unabdingbar, dass die Mitgliedstaaten die Vorschriften der Richtlinie uneingeschränkt einhalten. Erfüllen die Mitgliedstaaten ihre rechtlichen Verpflichtungen nicht, so hat dies nicht nur Folgen für den Tierschutz, sondern es kann auch zu Marktverzerrungen führen. Mitgliedstaaten, die weiterhin die Verwendung "nicht ausgestalteter" Käfige erlauben, beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die investiert haben, um den neuen Vorschriften nachzukommen.

Deshalb haben die betreffenden Mitgliedstaaten ab der heutigen Aktion der Kommission zwei Monate Zeit, sich im Rahmen der EU-Vertragsverletzungsverfahren zu den Fristsetzungsschreiben zu äußern. Falls sie nicht zufriedenstellend reagieren, wird die Kommission ihnen "mit Gründen versehene Stellungnahmen" übersenden und sie auffordern, binnen zwei Monaten die nötigen Maßnahmen zu treffen, um der Richtlinie nachzukommen.

Weitere Informationen über die artgerechte Haltung von Legehennen:
http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/farm/laying_hens_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen