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Hinreichender Wettbewerbsdruck vorhanden


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Erwerb von Janssen Animal Health durch Pharmakonzern Eli Lilly
Wirksamer Wettbewerb wird weder im Europäischen Wirtschaftsraum noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen


(15.07.11) - Die Europäische Kommission hat nach der Fusionskontrollverordnung den angemeldeten Erwerb von Janssen Animal Health durch den Pharmakonzern Eli Lilly genehmigt.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die kumulierten Marktanteile der beiden Unternehmen in bestimmten Bereichen zwar relativ hoch wären, die Verbraucher (Futtermittelhersteller, Vormischeinrichtungen und Geflügelzüchter) jedoch weiterhin genügend Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern hätten. Zudem werden die Marktanteile von Eli Lilly durch das Rechtsgeschäft und die Eingliederung von Janssen Animal Health-Produkten in das Unternehmensportfolio kaum vergrößert.

Die Kommission hat die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf den Wettbewerb in einer Reihe von Märkten geprüft, insbesondere was die Bekämpfung der Kokzidiose (einer Darmkrankheit) bei Geflügel betrifft, wo der gemeinsame Marktanteil erheblich sein wird. Sie kam jedoch zu dem Schluss, dass das neu formierte Unternehmen einem hinreichenden Wettbewerbsdruck durch eine Reihe ernstzunehmender Wettbewerber ausgesetzt wäre.

Die Kommission stellte daher fest, dass das Rechtsgeschäft den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Eli Lilly ist ein weltweit tätiges Pharmaunternehmen, das in der Forschung, Entwicklung und Herstellung pharmazeutischer Produkte für Mensch und Tier tätig ist. Die Tochtergesellschaft Elanco betreut das Geschäftsfeld Tiergesundheit.

Janssen Animal Health ist die Tiergesundheitssparte von Janssen Pharmaceutica, einem international tätigen Pharmaunternehmen, das der Johnson and Johnson-Gruppe angehört.

Die geplante Übernahme wurde am 13. Mai 2011 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission wurde 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission zu verhindern, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 bzw. in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer routinemäßigen Überprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Rechtsgeschäft in einer ersten vorläufigen Prüfung genehmigt (Phase I) oder eine eingehende Prüfung einleitet (Phase 2). (Europäische Kommission: ra)



Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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