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Wirksamere und gezieltere Risikokontrollen


Zölle: Neue Sicherheitsvorschriften ab 1. Januar 2011
Mit der Bereitstellung von Sicherheitsdaten zu einem frühen Zeitpunkt, d. h. bevor die Waren physisch an der Grenze ankommen, können Frachtbewegungen wirksamer überprüft werden

(17.12.10) - Ab dem 1. Januar 2011 müssen Wirtschaftsbeteiligte beim Zoll eine elektronische Anmeldung mit Sicherheitsangaben abgeben, bevor Waren in die Europäische Union oder aus der Europäischen Union verbracht werden. Damit soll es den Zollverwaltungen ermöglicht werden, ausgehend von den vorab eingereichten Informationen wirksamere und gezieltere Risikokontrollen durchzuführen, was die Sicherheit im internationalen Handel erhöht. Seit Juli 2009 läuft eine Übergangsfrist, in der die Wirtschaftsbeteiligten ihre elektronischen Systeme den neuen Vorschriften anpassen konnten.

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zölle, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: "Der Zoll spielt heute eine wichtige Rolle für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie des Handels. Vorab-Sicherheitsinformationen helfen den Zollbehörden bei der Früherkennung gefährlicher Sendungen und erhöhen damit die Sicherheit, ohne den zuverlässigen Handelsverkehr zu verzögern.“

Ab dem 1. Januar 2011 sind alle Wirtschaftsbeteiligten verpflichtet, bei Zollverfahren und internationalen Beförderungen den Zollbehörden in der EU durch elektronische Anmeldungen, die abzugeben sind, bevor Waren in der Europäischen Union ankommen bzw. die Europäische Union verlassen, Sicherheitsinformationen vorzulegen. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten bei den Zollkontrollen an Waren, die in die EU oder aus der EU verbracht werden, ein einheitliches System von EU-Risikokriterien anwenden.

Vorfälle im Zusammenhang mit der Sicherheit von Luftfracht in jüngster Zeit haben gezeigt, dass die Verstärkung des Risikoanalysesystems beim Zoll für die Sicherheit von wesentlicher Bedeutung ist. Mit der Bereitstellung von Sicherheitsdaten zu einem frühen Zeitpunkt, d. h. bevor die Waren physisch an der Grenze ankommen, können Frachtbewegungen wirksamer überprüft werden; außerdem können die Zollbehörden ihre Risikokontrollen verbessern. Damit kann sich der Zoll besser auf die Prüfung von Lieferungen mit hohem Risiko konzentrieren und mit der rascheren Abwicklung und Überlassung der Waren beim Ein- und Ausgang zu einem reibungsloseren Handel beitragen.

Welche Sicherheitsdaten angefordert werden, hängt von dem jeweiligen Transportmittel und der Zuverlässigkeit der an dem Vorgang beteiligten Unternehmen ab. Dazu können beispielsweise die Warenbezeichnung, Angaben über den Versender oder Ausführer, den Beförderungsweg der Waren und die damit möglicherweise verbundenen Gefahren gehören. Auch die Fristen für die Vorlage der Vorab-Sicherheitsdaten variieren je nach Transportmittel: von 24 Stunden bei Seefracht bis zu einer Stunde vor Ankunft im Straßenverkehr und noch weniger bei bestimmten Ladungen im Flugverkehr.

Seit dem 1. Juli 2009 konnten die Wirtschaftsbeteiligten ihre Vorabanmeldungen auf freiwilliger Basis einreichen. Ab dem 1. Januar 2011 ist dies Pflicht.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf einer besonderen Webseite für die neuen zollbezogenen Sicherheitsmaßnahmen (externer Link)
(EU-Kommission: ra)


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