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Ein barrierefreies Europa schaffen


EU ratifiziert UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Gewährleisten, dass behinderte Menschen bei der Ausübung ihrer Rechte gleichbehandelt werden


(11.01.11) - Mit der förmlichen Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist die Europäische Union Vertragspartei des ersten jemals geschlossenen völkerrechtlichen Vertrags geworden, der die Menschenrechte zum Gegenstand hat. Er soll gewährleisten, dass behinderte Menschen bei der Ausübung ihrer Rechte gleichbehandelt werden. Damit ratifiziert erstmalig die EU als Ganzes einen Menschenrechts-Vertrag. Daneben haben auch sämtliche 27 Mitgliedstaaten den Vertrag unterzeichnet, und 16 von ihnen haben ihn bereits ratifiziert.

Die EU ist die 97. Partei der Konvention, in der Mindestnormen für den Schutz der bürgerlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte behinderter Menschen festgelegt sind. Mit der Vertragsunterzeichnung unternimmt die EU einen weiteren Schritt in Richtung auf das Ziel der Kommissionsstrategie, bis 2020 ein barrierefreies Europa für die rund 80 Millionen Europäer mit Behinderungen zu schaffen.

"Erstmalig ist die EU Partei eines internationalen Menschenrechts-Vertrags geworden. Das sind gute Nachrichten zu Jahresbeginn, und ein wichtiger Fortschritt für die Menschenrechte. Mein besonderer Dank gilt der belgischen Ratspräsidentschaft für die ausgezeichnete Zusammenarbeit, die den reibungslosen und erfolgreichen Abschluss des Ratifizierungsprozesses möglich gemacht hat", so die für Justiz zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding.

"Die UN-Konvention fördert und schützt die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen. Im November hat die Kommission eine EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen für die nächsten zehn Jahre mit konkreten Maßnahmen und Fristen zur Umsetzung der UN-Konvention vorgelegt. Ich appelliere an die Mitgliedstaaten, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben, das bald nachzuholen. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass Menschen mit Behinderungen der Alltag nicht noch zusätzlich erschwert wird".

Die EU hatte die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am erstmöglichen Tag, dem 30. März 2007, unterzeichnet. Seither haben sämtliche 27 Mitgliedstaaten sowie weitere 120 Länder ihre Unterschrift unter den Vertrag gesetzt. Mit Abschluss des Ratifizierungsverfahrens ist die EU als erste internationale Organisation zur Vertragspartei der Konvention geworden. Auch 16 Mitgliedstaaten haben den Vertrag bereits ratifiziert.

Die Konvention gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten auf gleicher Basis wahrnehmen können wie alle anderen. Die EU ist damit verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür zu sorgen, dass alle Rechtsvorschriften, politischen Maßnahmen und Programme auf EU-Ebene mit den Bestimmungen der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einklang stehen.

Länder (wie die EU-Mitgliedstaaten), die den Vertrag ratifizieren, müssen Menschen mit Behinderungen Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Verkehr, öffentlichen Infrastrukturen und Gebäuden sowie das Wahlrecht gewährleisten, ihre politischen Mitwirkungsmöglichkeiten verbessern und die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit aller behinderten Menschen garantieren.

Die Vertragsparteien müssen dem aus unabhängigen Experten bestehenden UN-Ausschuss für Behindertenrechte in bestimmten Zeitabständen über die Maßnahmen zur Durchführung der Konvention berichten. Der Ausschuss wird auf etwaige Mängel aufmerksam machen und Empfehlungen abgeben.

Im Zentrum der EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 steht das Ziel, Menschen mit Behinderungen dazu zu befähigen, ihre Rechte als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft wahrzunehmen, und die Hindernisse auszuräumen, die ihnen den Alltag erschweren. Ferner soll sie die Umsetzung der Konvention in die Praxis auf europäischer und nationaler Ebene begleiten. Die Strategie ergänzt und unterstützt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die in erster Linie für die Behindertenpolitik zuständig sind.

Hintergrund
In der Europäischen Union hat jede sechste Person eine leichte bis schwere Behinderung. Das sind etwa 80 Millionen Menschen. Mehr als ein Drittel der über 75-Jährigen haben Behinderungen, die sie in gewissem Maße beeinträchtigen. Diese Zahlen dürften weiter ansteigen, da die Bevölkerung in der EU immer älter wird. Zu häufig bleibt der großen Mehrheit dieser Menschen eine volle Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft wegen physischer oder sonstiger Barrieren, aber auch aufgrund von Diskriminierungen, verwehrt.

Weitere Informationen
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: http://www.un.org/disabilities
(Europäische Kommission: ra)


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    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

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