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Künftig EU-Transparenzregeln anwenden


Ombudsmann lobt neue Transparenzpolitik der Europäischen Arzneimittel-Agentur
Freigabe von Berichten über Nebenwirkungen durch EU-Arzneimittel-Agentur begrüßt


(14.12.10) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) in London für ihre Ankündigung gelobt, künftig EU-Transparenzregeln anzuwenden. Zuvor hatte die EMA eine neue Politik zum Zugang zu Dokumenten veröffentlicht, die der Öffentlichkeit einen viel breiteren Zugang zu Dokumenten in ihrem Besitz erlauben soll.

Diamandouros erklärte: "Ich begrüße den konstruktiven Schritt der EMA, ihre Transparenzpolitik zu verbessern. Die Arbeit der EMA hat einen direkten Einfluss auf die Gesundheit europäischer Bürger. Es ist deshalb äußerst wichtig, dass die EMA einen weitest möglichen Zugang zu Dokumenten gewährt und eine pro-aktive Informationspolitik zum Nutzen der Bürger verfolgt. Durch ihr Vorgehen hat die EMA die Empfehlungen, die ich ihr jüngst in zwei wichtigen Fällen zum Zugang zu Dokumenten unterbreitet habe, mit großer Wirkung umgesetzt. Ich freue mich auch in Zukunft auf weitere gute Zusammenarbeit mit der EMA."

Arzneimittel-Agentur gewährt Zugang zu klinischen Berichten über Schlankheitsmittel
Im jüngsten Fall, der heute veröffentlicht wurde, begrüßte der Ombudsmann die Ankündigung der EMA, Zugang zu klinischen Berichten und Testprotokollen für zwei Schlankheitsmittel zu gewähren. Zuvor hatten sich dänische Wissenschaftler aus dem Gesundheitsbereich beschwert, die eine unabhängige Analyse der Daten durchführen wollten. Die EMA lehnte ihren Antrag auf Zugang zu den Dokumenten zunächst mit der Begründung ab, die Veröffentlichung würde die kommerziellen Interessen der Pharmaproduzenten beeinträchtigen.

Während seiner Untersuchung überprüfte der Ombudsmann die betreffenden Berichte und Protokolle. Er kam zu dem Schluss, dass diese Dokumente keine Informationen über die Zusammensetzung der Schlankheitsmittel oder andere kommerziell vertrauliche Informationen enthielten. Seiner Meinung nach würde ihre Veröffentlichung deshalb keine kommerziellen Interessen beeinträchtigen. Der Ombudsmann empfahl der EMA, die Dokumente freizugeben. Die Arzneimittel-Agentur akzeptierte die Empfehlung und kündigte die Freigabe der klinischen Berichte und Protokolle an.

Die Entscheidung des Ombudsmannes finden Sie hier (externer Link)

EMA veröffentlicht Berichte über Nebenwirkungen eines Medikaments gegen Akne
Im April 2010 empfahl der Ombudsmann der EMA, Berichte über mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments zur Behandlung von schwerer Akne freizugeben. Der Beschwerdeführer, ein irischer Bürger, hatte diese Berichte angefordert. Die EMA verweigerte den Zugang zunächst mit der Begründung, EU-Transparenzregeln gälten nicht für diese Berichte. Der Ombudsmann war damit nicht einverstanden. Im August 2010 akzeptierte die EMA seine Empfehlung und kündigte die Freigabe der Berichte an.

Die Empfehlung des Ombudsmannes finden Sie hier (Externer Link)

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. (Europäischer Bürgerbeauftragter: ra)


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Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

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