Keine Urheberrechtsverletzung


EuGH-Urteil: Framing - Einbetten fremder Videos auf Webseiten zulässig
Internetrecht: Sobald ein Video beim ersten Mal unrechtmäßig veröffentlicht wurde, wird eine Einbettung auf anderen Seiten wieder als Rechtsverletzung angesehen werden

(17.12.14) - Das sogenannte Framing – also das Einbetten fremder, anderweitig veröffentlichter Videos auf der eigenen Webseite – ist keine Urheberrechtsverletzung. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH, Beschluss vom 21.10.2014, Az. C-348/13). Nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung begründete der EuGH seine Entscheidung damit, dass das Video bereits frei zugänglich gemacht worden war und keinem neuen Publikum verfügbar gemacht wurde.

Hintergrundinformation:
Will ein Webseitenbetreiber ein Video auf seiner Seite zeigen, muss er es nicht unbedingt auf seinem eigenen Server abspeichern. Er kann auch ein Video auf seiner Seite "einbetten", das bereits an anderer Stelle im Internet veröffentlicht und dort gespeichert ist. So wird kostbarer Speicherplatz gespart. Diesen Vorgang nennt man "Embedding" oder "Framing". Allerdings stellt sich die Frage, ob dieser Vorgang urheberrechtlich zulässig ist. Der

Fall: Ein Hersteller von Wasserfiltern hatte ein Video über Wasserverschmutzung bei YouTube veröffentlicht. Einigen Handelsvertretern für Wasserfiltersysteme der Konkurrenz gefiel der Clip. Sie betteten das Video auf ihrer Webseite ein. Der Hersteller war nicht erfreut: Er machte eine Urheberrechtsverletzung geltend. Denn nur der Urheber habe das Recht, das Video öffentlich zugänglich zu machen.

Das Urteil: Nach dem Instanzenweg durch die deutschen Gerichte legte der Bundesgerichtshof den Fall schließlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Denn immerhin gehen die deutschen Regelungen zum Thema auf die Europäische Urheberrechts-Richtlinie zurück. Der EuGH entschied, dass kein Urheberrechtsverstoß vorliege.

Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, begründete der Europäische Gerichtshof seinen Beschluss damit, dass das Einbinden des Videos auf der eigenen Webseite keine öffentliche Wiedergabe darstelle. Für eine solche müsse das Video einem neuen Publikum zugänglich gemacht werden. Davon könne aber keine Rede mehr sein, wenn das Video bereits im weltweiten Netz frei zugänglich sei. Hier gab es also keinen Verstoß gegen das Urheberrecht.

Aber: Sobald ein Video beim ersten Mal unrechtmäßig veröffentlicht wurde, wird eine Einbettung auf anderen Seiten wieder als Rechtsverletzung angesehen werden. (D.A.S. Rechtsschutzversicherung: ra)

D.A.S.: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen