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Verletzung von EU-Umweltrecht durch Irland?


Ombudsmann: Eingeleitete Untersuchungen jetzt online
Neue Transparenzpolitik soll es Bürgern, Journalisten und anderen interessierten Personen leichter machen, Untersuchungen von Anfang an zu verfolgen


(21.03.11) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat damit begonnen, Informationen über von ihm eingeleitete Untersuchungen zu veröffentlichen. Dies ist Teil seiner Strategie, so transparent wie möglich zu arbeiten. Der Gegenstand der Beschwerden sowie die Beschwerdepunkte und Forderungen der Beschwerdeführer werden eine Woche, nachdem der Ombudsmann die betroffene Institution um Informationen ersucht hat, auf seiner Website veröffentlicht. Dieser neue Abschnitt auf der Website des Ombudsmannes ergänzt die Informationen, die er bereits bisher zu seinen Untersuchungen veröffentlicht hat.

Diamandouros erklärte: "Diese neue Politik wird es Bürgern, Journalisten und anderen interessierten Personen leichter machen, Untersuchungen von Anfang an zu verfolgen. Für ein Maximum an Transparenz ist das pro-aktive Informieren von Bürgern sehr wichtig."

Beschwerde über mutmaßliche Verletzung von EU-Umweltrecht durch Irland
Einer der ersten Fälle, für den die neue Politik gilt, ist die Beschwerde einer irischen Umwelt-Beratungsfirma. Sie wirft der Europäischen Kommission vor, sie nicht über den Stand ihrer Vertragsverletzungs-Beschwerden gegen die irischen Behörden informiert zu haben.

Der Ombudsmann hat die Kommission aufgefordert, bis zum 31. Mai eine Stellungnahme abzugeben. Die Beratungsfirma kann dann die Stellungnahme kommentieren, bevor der Ombudsmann seine nächsten Schritte beschließt.

Die Untersuchungen des Ombudsmannes
Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über schlechte Verwaltung in den EU-Behörden, wie z.B. verspätete Zahlungen für EU-Projekte, die Verweigerung der Herausgabe von Dokumenten, Probleme mit Ausschreibungen oder Diskriminierung. Der Ombudsmann erhält durchschnittlich 3000 Beschwerden im Jahr, von denen rund 700 innerhalb seines Mandats sind.

Ziel des Ombudsmannes ist es, einvernehmliche Lösungen zu erreichen. Wenn eine schlechte Verwaltungspraxis noch korrigiert werden kann, gibt er entsprechende Empfehlungen. Ist das nicht möglich, kann er Fälle mit kritischen Anmerkungen abschließen. In besonderen Fällen kann er einen Sonderbericht an das Europäische Parlament richten.

Einige Fälle können innerhalb weniger Wochen gelöst werden. Komplizierte Fälle brauchen natürlich mehr Zeit. Die durchschnittliche Untersuchungsdauer beträgt neun Monate.

Es besteht die Möglichkeit, vertrauliche Beschwerden einzureichen. In solchen Fällen werden die auf der Website veröffentlichten Informationen anonymisiert.

Die eingeleiteten Untersuchungen finden Sie unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/de/cases/casesopened.faces

Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. (Europäischer Ombutsmann: ra)


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