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Jahresrechnungen aller 41 Agenturen zuverlässig


EU-Agenturen: "Rechnungsführung einwandfrei und Vorgänge größtenteils vorschriftsgemäß", so das Fazit der EU-Prüfer
Die EU-Agenturen tragen erheblich zur Umsetzung politischer Maßnahmen und Programme in Bereichen bei, die für den Alltag der europäischen Bürger von größter Bedeutung sind, wie Gesundheit, Sicherheit, Freiheit und Recht



Der Europäische Rechnungshof hat uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechnungsführung der 41 Agenturen der Europäischen Union abgegeben und sie als zuverlässig abgezeichnet. Desgleichen haben die Prüfer uneingeschränkte Prüfungsurteile zu den Finanzvorgängen von 40 Agenturen abgegeben. Zu den Vorgängen einer Agentur wurde ein eingeschränktes Prüfungsurteil abgegeben.

Die EU-Agenturen sind gesonderte Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die durch einen Sekundärrechtsakt gegründet wurden, um spezifische technische und wissenschaftliche Aufgaben sowie Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, und damit dazu beitragen, die politischen Maßnahmen der EU-Organe zu gestalten und durchzuführen.

"Die EU-Agenturen tragen erheblich zur Umsetzung politischer Maßnahmen und Programme in Bereichen bei, die für den Alltag der europäischen Bürger von größter Bedeutung sind, wie Gesundheit, Sicherheit, Freiheit und Recht", so Rimantas Šadžius, das für die jährlichen Prüfungen der Agenturen zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "In unserer Funktion als Prüfer stellen wir mit Zufriedenheit fest, dass ihre Jahresrechnungen ihre Finanzlage insgesamt sachgerecht darstellten und dass ihre Einnahmen- und Zahlungsvorgänge in den meisten Fällen vorschriftsgemäß waren. Dennoch haben wir eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, die insbesondere die weitere Verbesserung der operativen Effizienz der Agenturen betreffen."

Die Prüfer gelangten zu dem Schluss, dass die Jahresrechnungen aller 41 Agenturen zuverlässig waren, d. h., ihre Vermögens- und Finanzlage sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das Jahr 2016 in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellten. Außerdem stellten die Prüfer fest, dass bei 40 Agenturen die der Jahresrechnung zugrunde liegenden Finanzvorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß waren, also den maßgebenden Rechtsvorschriften entsprachen. Im Falle des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen gab der Hof ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab, da die Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe nicht eingehalten wurden.

Die Prüfer zeigten mit Blick auf einige Agenturen Bereiche auf, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Diese Bemerkungen wirken sich jedoch nicht auf die Prüfungsurteile aus. Die öffentliche Auftragsvergabe war im Allgemeinen nach wie vor ein fehlerträchtiger Bereich, in dem Risiken für die optimale Mittelverwendung bestanden, und in mehreren Agenturen bestanden Probleme im Bereich des Personalmanagements. Die Prüfer empfehlen den Agenturen, ihre Informationssysteme für die Auftragsverwaltung und das Personalmanagement zu harmonisieren, um ihre Kosteneffizienz zu steigern und die mit der internen Kontrolle verbundenen Risiken zu verringern.

Zwar lag der Schwerpunkt dieser Prüfungen nicht auf Wirtschaftlichkeitsaspekten, doch berücksichtigten die Prüfer die mit schwacher Leistung oder unzulänglichem Finanzmanagement verbundenen Risiken. Der Hof stellte fest, dass sich die Haushaltsführung der Agenturen derzeit allgemein verbessert, wies mit Blick auf einige Agenturen aber warnend auf die anhaltend hohen Raten der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittel und auf den zu hoch veranschlagten Bedarf an Haushaltsmitteln hin. Ferner erwähnte der Hof in den Berichten die möglichen Auswirkungen, die der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auf die Einnahmen und Tätigkeiten einiger Agenturen haben könnte, und stellte insbesondere fest, dass die beiden Agenturen mit Sitz in London noch nicht in der Lage waren, eine zuverlässige Schätzung der künftigen mit dem Austritt verbundenen Kosten vorzulegen.

Den Prüfern zufolge waren die externen Evaluierungen der Agenturen im Allgemeinen positiv, und die Agenturen erstellten infolge der Evaluierungen Aktionspläne. Für einige Agenturen besteht jedoch entweder keine verordnungsrechtliche Anforderung bezüglich einer externen Evaluierung, oder die vorgesehene Zeitspanne ist zu lang.

Der Europäische Rechnungshof prüfte die Jahresrechnungen 2016 von 32 dezentralen Agenturen, sechs Exekutivagenturen und drei sonstigen Einrichtungen. Die Prüfer führten Analysen durch, prüften einzelne Einnahmen- und Zahlungsvorgänge, beurteilten die Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agenturen und stützten sich gegebenenfalls auf die Arbeit anderer Prüfer. Der Hof hat heute eine Zusammenfassung seiner Feststellungen veröffentlicht, die vom Europäischen Parlament und vom Rat oder anderen Entlastungsbehörden herangezogen werden.

Der Haushalt aller Agenturen (mit Ausnahme des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus, der fast 12 Milliarden Euro an Beiträgen von Kreditinstituten in seinen Haushaltsplan einsetzte) belief sich im Jahr 2016 auf insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro. Rund 2,4 Milliarden Euro wurden aus dem EU-Haushalt finanziert, und rund 1 Milliarde Euro stammen aus Gebühren sowie direkten Beiträgen von Wirtschaftsteilnehmern, den EU-Mitgliedstaaten und anderen Ländern. Ende 2016 waren bei den Agenturen 10 364 Mitarbeiter beschäftigt; dies sind rund 500 Mitarbeiter mehr als im Jahr 2015. Dieser Anstieg ist in erster Linie auf neue Aufgaben zurückzuführen.
(Europäische Rechnungshof: ra)

eingetragen: 10.01.18
Home & Newsletterlauf: 07.02.18



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