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Klimaziele der EU für 2030 zu erreichen


Rat und Parlament einigen sich auf strengere Vorgaben für F-Gase und ozonabbauende Stoffe
Aufbauend auf den bestehenden EU-Rechtsvorschriften sollen vereinbarten Verordnungen bis 2050 weitere Emissionen in Höhe von fast 500 Millionen Tonnen verhindern



Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben eine vorläufige Einigung darüber erzielt, die Vorschriften zur Verwendung von fluorierten Gasen und ozonabbauenden Stoffen zu verschärfen. Aufbauend auf den bestehenden EU-Rechtsvorschriften werden die nun vereinbarten Verordnungen bis 2050 weitere Emissionen in Höhe von fast 500 Millionen Tonnen verhindern. "Dies ist eine hervorragende Nachricht für Europa und für die Welt," sagte der für den Grünen Deal zuständige Exekutivvizepräsident der EU-Kommission, Maroš Šefčovič. "Da F-Gase für Klimaanlagen und Kühlgeräte verwendet werden und die Nachfrage in diesem Bereich voraussichtlich steigen wird, müssen wir unbedingt dafür sorgen, dass diese Technologien die globale Erwärmung nicht verschärfen und dass Anreize für klimafreundliche Alternativen geschaffen werden."

Die neuen Vorgaben werden dazu beitragen, die Klimaziele der EU für 2030 zu erreichen: das bedeutet konkret, die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent zu senken, und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen.

F-Gase und ozonabbauende Stoffe
Fluorierte Gase (F-Gase) und ozonabbauende Stoffe (ozone-depleting substances, ODS) werden in Geräten des täglichen Lebens wie Kühl- und Klimaanlagen verwendet. Sie sind vom Menschen verursachte Treibhausgase mit einem der schlimmsten globalen Erwärmungspotenziale, das oft mehrere tausend Mal stärker ist als das von Kohlendioxid.

Die Verordnung bietet Anreize für die Verwendung klimafreundlicher Alternativen. Dies soll den Weltmarkt weiter ankurbeln und anderen Ländern helfen, den Übergang ebenfalls zu vollziehen. Der Weltmarkt für Geräte, die F-Gase verwenden, wächst derzeit aufgrund der steigenden Temperaturen und des höheren Lebensstandards rasch.

Auf EU-Ebene machen F-Gase derzeit 2,5 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen aus.

Kernpunkte der Verordnung zu F-Gasen

>> Mehr Ambition:
Die Verwendung von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) - den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 Prozent der F-Gas-Emissionen entfallen - soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 Prozent reduziert werden und bis 2050 auf Null sinken.

>> Einschränkung der Verwendung: Die Vereinbarung führt neue Beschränkungen ein, um sicherzustellen, dass F-Gase nur in neuen Geräten verwendet werden, für die es keine geeigneten Alternativen gibt, oder dass nur die klimafreundlichsten F-Gase verwendet werden. So müssen beispielsweise in neuen Klimaanlagen, Wärmepumpen und elektrischen Geräten die klimafreundlichsten Gase verwendet werden, und einige Gerätetypen müssen F-Gas-frei werden. Dies gilt beispielsweise für Mittelspannungsschaltanlagen, in denen traditionell Schwefelhexafluorid (SF6), das stärkste Treibhausgas der Welt, verwendet wurde. Die neuen Beschränkungen werden zwischen 2025 und 2035 greifen, je nachdem, wie weit die Umstellung auf klimafreundliche Lösungen für die einzelnen Gerätetypen fortgeschritten ist.

>> Positive Auswirkungen auf globaler Ebene: Ein Exportverbot fördert nicht nur die Märkte für klimafreundliche Geräte, sondern sorgt auch dafür, dass veraltete Geräte, die Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial verwenden und in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen, nicht mehr ausgeführt werden können.

>> Einhaltung des Montrealer Protokolls: Der F-Gas-Vorschlag stellt sicher, dass die EU alle Vorschriften des Montrealer Protokolls einhält, und geht sogar über dessen Ziel hinaus.

>> Kostensenkung für die Verbraucher: Da sich der Markt für klimafreundliche Geräte ausweitet, dürften die Preise sinken. Außerdem werden solche Geräte niedrigere Energiekosten verursachen, so dass die Menschen über die gesamte Lebensdauer der Geräte Geld sparen können.

Neue Verordnung zu ozonabbauenden Stoffen
Die Verwendung von ozonabbauenden Stoffen (ODS) in neuen Geräten ist in der EU bereits verboten. Die nun beschlossenen neuen Maßnahmen zielen auf Produkte ab, in denen ODS in der Vergangenheit legal verwendet wurden.

Höhere Ambitionen: Die meisten zusätzlichen Emissionseinsparungen werden dadurch erreicht, dass ODS bei der Renovierung oder dem Abriss von Gebäuden aus Isolierschäumen zurückgewonnen oder zerstört werden müssen. Auch die Verwendung von ODS in der chemischen Industrie wird nun strenger geregelt.

Schlankere Verfahren: Industrie und Behörden werden dank eines modernisierten Genehmigungssystems und der Abschaffung veralteter Quoten- und Registrierungsanforderungen von Kosteneinsparungen profitieren.

Bessere Durchsetzung und Überwachung
Bei beiden Rechtsvorschriften werden die Durchsetzung und Umsetzung verbessert, so dass es für die Zoll- und Überwachungsbehörden einfacher wird, Ein- und Ausfuhren zu kontrollieren und gegen den illegalen Handel mit Gasen und Chemikalien vorzugehen. (EU-Parlament: ra)

eingetragen: 06.10.23
Newsletterlauf: 05.12.23


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