Sammelklagen bei Kartellschäden
Beate Merk lehnt Pläne von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ab
"Wir wollen in Europa keine Klageindustrie nach US-amerikanischem Vorbild"
(08.10.09) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk erklärte zur Absicht der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, einen Vorschlag zur Einführung von Sammelklagen vorzulegen: "Kommissarin Kroes will für Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverletzungen eine Sammelklage mit 'Opt-out-Modell' einführen. Das bedeutet, die klagende Organisation müsste nicht belegen, für welche Geschädigten die Klage erhoben wird. Mögliche Geschädigte müssten vielmehr ihren Ausschluss vom Verfahren erklären. Damit würden bewährte Grundsätze europäischer Rechtsdurchsetzung über Bord geworfen. Man würde eine Klageindustrie nach US-amerikanischen Vorbild züchten - mit allen für den Geschädigten und die Rechtsgemeinschaft unerwünschten Folgen."
Merk betonte weiter: "Auch mir ist es ein wichtiges Anliegen, Kartellrechtsverletzungen effektiv und wirkungsvoll zu bekämpfen und erlittene Schäden auszugleichen. Es widerspricht aber der Verfahrensgerechtigkeit und dem Sinn eines Schadensersatzprozesses, Geschädigte ohne deren individuelle Konkretisierung und ausdrückliche Zustimmung in eine gerichtliche Auseinandersetzung einzubeziehen. Sinn und Zweck einer Schadensersatzklage ist der Ausgleich konkret entstandener Schäden. Eine darüber hinausgehende Sanktionierung rechtswidrigen Verhaltens obliegt den zuständigen Kartellbehörden, die empfindliche Bußgelder verhängen und damit eine abschreckende Wirkung für die Zukunft erzeugen."
Merk sagte weiter: "Auch unter Verbraucherschutzgesichtspunkten habe ich größte Bedenken gegen ein Modell, das es gewerblichen Klägern erlauben würde, bestimmte Rechtsverstöße zu Lasten der eigentlich Geschädigten finanziell auszuschlachten." (Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Überschneidung der Geschäftsfelder
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.
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Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."
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Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.