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Jahresrückblick des Bundeskartellamtes


Wichtige Entwicklungen für den Schutz des Wettbewerbs: Das Bundeskartellamt hat die Verfolgung von Kartellabsprachen deutlich intensiviert
Vielfältige Maßnahmen des Amtes zur Intensivierung der Kartellverfolgung haben Früchte getragen


(22.12.08) - Das Bundeskartellamt blickt auf ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr 2008 zurück. Zu den wichtigsten Entscheidungen des Amtes in diesem Jahr gehören zweifellos die Verfahren gegen eine Vielzahl von Gasversorgungsunternehmen wegen überhöhter Preise gegenüber den Endkunden. Bei der Vergabe von TV-Übertragungsrechten an der deutschen Bundesliga hat das Bundeskartellamt dafür Sorge getragen, dass der deutsche Fußballzuschauer durch verbraucherfreundliche Sendezeiten angemessen an den Vorteilen der zentralen Vermarktung beteiligt wird. Darüber hinaus war das Jahr durch den Erfolg der Bonusregelung geprägt, die dazu beigetragen hat, dass das Bundeskartellamt deutliche Fortschritte bei der Bekämpfung von Kartellen erzielen konnte.

Meilensteine bei der Bekämpfung des Missbrauchs einer markbeherrschenden Stellung im Energiebereich sind die Verfahren des Bundeskartellamts gegen eine Vielzahl von Gasversorgungsunternehmen auf den Märkten für Gasendkunden. Mit dem Inkrafttreten des neuen § 29 GWB zur verschärften Missbrauchsaufsicht im Energiebereich hat das Bundeskartellamt zu Beginn des Jahres 2008 eine zusätzliche Abteilung eingerichtet. Diese konnte bereits im März eine Reihe von Verfahren gegen Gasversorgungsunternehmen einleiten. Dabei richteten sich die Verfahren nicht nur gegen solche Unternehmen, die originär im Zuständigkeitsbereich des Bundeskartellamts liegen. Vielmehr haben Landeskartellbehörden einige Verfahren an das Bundeskartellamt abgegeben. Damit wurde einmal mehr die gute Zusammenarbeit der Behörden unterstrichen und die effiziente Verfolgung von Marktmachtmissbrauch gestärkt.

Bereits im November hat das Bundeskartellamt die Verfahren gegen die Gasversorger erfolgreich abgeschlossen. Sie wurden nach dem Vergleichsmarktkonzept geführt, bei dem Erlöse der betroffenen Unternehmen mit preisgünstigeren Anbietern verglichen werden. Das Bundeskartellamt hat hier weitestgehend auf Zusagenlösungen zurückgegriffen, bei denen die Unternehmen Zugeständnisse in Form von Bonuszahlungen an ihre Kunden oder anderen Preismaßnahmen machten. Die Prüfung hat aber auch aufgezeigt, dass die Beschaffungskosten der Gasversorger im Jahre 2008 keine weiteren Zugeständnisse zugelassen haben. Präsident Dr. Heitzer, stellte fest: "Das Bundeskartellamt hat in diesen Verfahren die vom Gesetzgeber durch § 29 GWB neu eingeräumten Handlungsmöglichkeiten schnellstmöglich und hocheffizient genutzt."

Das Bundeskartellamt hat auch die Verfolgung von Kartellabsprachen deutlich intensiviert. Mit der Einrichtung der 12. Beschlussabteilung wurde eine zweite Beschlussabteilung, die sich ausschließlich der Verfolgung von Kartellabsprachen widmet, eingerichtet. Damit wurde die strukturelle und organisatorische Neuausrichtung hin zu mehr und effektiverer Kartellverfolgung weitergeführt. Die Bonusregelung hat sich im Jahr 2008 weiterhin als erfolgreiches Instrument bewährt. Mit 35 Anträgen in 21 Fällen (2007: 41 Anträge in zwölf Fällen, 2006: sieben Anträge in sechs Fällen) hat diese Regelung zur effektiven Verfolgung von Kartellen in Deutschland erheblich beigetragen. Insgesamt hat das Bundeskartellamt 20 nationale Durchsuchungen bei 78 Unternehmen und 16 Privatwohnungen vorgenommen. Zu den betroffenen Branchen gehören vor allem Konsumgüter wie Süßwaren und Schokolade, Kaffee sowie die Optikerbranche und die Mühlenbranche.

Die vielfältigen Maßnahmen des Amtes zur Intensivierung der Kartellverfolgung haben Früchte getragen. So hat das Bundeskartellamt im Jahr 2008 Bußgelder wegen wettbewerbswidriger Absprachen insbesondere in den Bereichen Luxuskosmetik, Drogerieartikel wie Zahnpasta, Shampoo und Spülmittel, Dekorpapier und Auftausalze verhängt. Das Kartellamt konnte auch mehrere Bußgeldverfahren im Gesundheitsbereich abschließen. Diese betreffen Apothekerverbände, Apotheker und Pharmahersteller wegen Preisabsprachen bzw. dem Aufruf sich an unverbindliche Preisempfehlungen zu halten und unzulässiger Rabattierungen. Weitere Bußgeldverfahren stehen kurz vor dem Abschluss. Dem Bundeshaushalt sind im Jahre 2008 rund 300 Millionen Euro an Bußgeldern zugeflossen.

Im Rahmen der Zentralvermarktung der Übertragungsrechte der deutschen Fußball- Bundesliga hat das Bundeskartellamt die Vergabe der Fußballübertragungsrechte für die Saisons ab 2009 durch die DFL untersucht. Die zentrale Vermarktung von Übertragungsrechten stellt ein Kartell dar, das nach dem deutschen und europäischen Kartellrecht unter bestimmten Voraussetzungen freigestellt werden kann. Dazu gehört die Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn. In seiner abschließenden Beurteilung hat das Bundeskartellamt nach eingehender Prüfung im Sommer 2008 der DFL die entsprechenden Freistellungsvoraussetzungen mitgeteilt. Nach der Vergabe der Rechte durch die DFL im Dezember ist nun gewährleistet, dass die Verbraucher weiterhin von den Vorteilen der zentralen Vermarktung profitieren können.

Ein weiteres Thema, das die Öffentlichkeit im Jahre 2008 beschäftigt hat, war der sogenannte Milchstreik. Das Bundeskartellamt hat in seinem Beschluss vom November festgestellt, dass der Aufruf des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BDM) zum "Milchstreik" einen kartellrechtlich unzulässigen Aufruf zum Boykott darstellt. Im Wiederholungsfalle droht dem BDM ein Bußgeld. Das Bundeskartellamt hat den "Milchstreik" auch zum Anlass genommen, eine Sektoruntersuchung der Milchindustrie einzuleiten, um die Wettbewerbsbedingungen bei der Milch vom "Bauernhof bis zur Ladentheke" zu untersuchen.

Das Bundeskartellamt hat das seit 2005 bestehende Instrument der Sektoruntersuchung im Jahre 2008 auch in anderen Branchen eingesetzt. Eine Sektoruntersuchung dient dazu zu untersuchen, ob der Wettbewerb in einer bestimmten Branche ordnungsgemäß funktioniert. Dabei besteht zunächst kein Verdacht gegen ein konkretes Unternehmen wegen eines bestimmten Kartellrechtsverstoßes. Es sollen vielmehr die generellen Marktbedingungen untersucht und mögliche Wettbewerbsverzerrungen identifiziert werden. Im Mai 2008 wurde eine Sektoruntersuchung im Kraftstoffsektor eingeleitet, um die wettbewerblichen Bedingungen beim Vertrieb von Benzin und Heizöl zu beleuchten. Ergebnisse beider Verfahren werden im nächsten Jahr erwartet.

Die Zahl der beim Bundeskartellamt in 2008 angemeldeten Fusionen fällt mit gut 1600 Fällen geringer aus als im Vorjahr (2007: rund 2200). Mit insgesamt vier Fusionsvorhaben hat das Bundeskartellamt in diesem Jahr weniger Zusammenschlüsse als im Vorjahr untersagt (2007: sieben). In vier weiteren Fällen hat das Bundeskartellamt die Fälle nur mit Nebenbestimmungen freigegeben. Zu diesen Fällen gehört unter anderem der Zusammenschluss von Edeka und Tengelmann, deren aufschiebende Bedingung durch die Veräußerung von Filialen an andere Wettbewerber im Dezember erfüllt worden ist.

Vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt wurde die Entscheidung zum marktbeherrschenden Duopol von RWE und E.ON im Energiesektor. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf bestätigte die Untersagungsentscheidungen des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2006 zu der Übernahme von ProSiebenSAT1 durch Springer sowie zu den Hörgeräteherstellern Phonak und ReSound aus 2007. Damit zeigt sich auch im ablaufenden Jahr, dass die Fusionskontrollpraxis des Bundeskartellamts von den Gerichten bestätigt wird. (Bundeskartellamt: ra)


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