Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Markt für Kupfergießwalzdraht


Aurubis darf restliche Anteile an Deutsche Gießdraht übernehmen
Durch die vollständige Übernahme der Produktion der Deutsche Gießdraht wird mit Codelco ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen



Nach einer Fusionskontrollentscheidung des Bundeskartellamtes darf die Aurubis AG, Hamburg, weitere 40 Prozent der Anteile und damit die alleinige Kontrolle an der Deutsche Gießdraht GmbH, Emmerich am Rhein, erwerben. Bislang ist die Deutsche Gießdraht ein Gemeinschaftsunternehmen von Aurubis und der Codelco Kupferhandel GmbH, Düsseldorf, und produziert Kupfergießwalzdraht ausschließlich für die beiden Mutterunternehmen. Aurubis und Codelco vertreiben den Gießwalzdraht bislang im Wettbewerb zueinander. Abnehmer sind Weiterverarbeiter und einige Händler.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Aurubis ist der mit Abstand größte Hersteller von Kupfergießwalzdraht in Europa. Durch die vollständige Übernahme der Produktion der Deutsche Gießdraht wird mit Codelco ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen. Dennoch stehen den Nachfragern nach den verfügbaren Informationen auch nach der Übernahme weitere in- und ausländische Hersteller zur Verfügung, so dass eine Untersagung des Vorhabens im Ergebnis nicht gerechtfertigt gewesen wäre."

Kupfergießwalzdraht ist das Basisprodukt für die Kabel- und Drahtindustrie und wird hauptsächlich zu Energiekabeln, Magnetspulen und zu Produkten in der Telekommunikations- und Datentechnik weiterverarbeitet.

Die Deutsche Gießdraht gehört in Europa zu den führenden Produzenten von Gießwalzdraht.

Aurubis, die bis zum Jahre 2009 unter "Norddeutsche Affinerie Aktiengesellschaft" firmierte, ist ein integrierter Kupferproduzent und bereits vor dem Zusammenschluss der mit Abstand größte Anbieter in Europa, der neben der Beteiligung an Deutsche Gießdraht über weitere Produktionsstätten in Europa verfügt.

Mit Codelco wird aufgrund der Übernahme ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen. Allerdings haben die Nachfrager auch nach dem Zusammenschluss noch Ausweichmöglichkeiten. Mehrere in- und ausländische Hersteller in Europa bieten Kupfergießwalzdraht von vergleichbarer Qualität an. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die Nachfrager auch in der Lage sind, ohne größeren Aufwand zu einem anderen Hersteller von Kupfergießwalzdraht zu wechseln und dies in der Vergangenheit teilweise auch getan haben. Den Vortrag von Aurubis, dass die Wettbewerber auch über ausreichend Kapazitäten verfügen, um wechselwillige Nachfrager tatsächlich beliefern zu können, konnten die Ermittlungen im Ergebnis nicht widerlegen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 03.09.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen