Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Anlagen für die Herstellung von Halbleitern


Das Bundeskartellamt hat die beabsichtigte Verschmelzung von Applied Materials und Tokyo Electron freigegeben
Bundeskartellamt ermittelte ein Jahr lang intensiv, ob die beabsichtigte Verschmelzung der beiden Zusammenschlussbeteiligten wettbewerbsbeschränkende Effekte haben wird

(03.12.14) - Das Bundeskartellamt hat den geplanten Zusammenschluss zwischen Tokyo Electron Limited, Tokyo, Japan und Applied Materials, Inc., Santa Clara, USA ohne Auflagen freigegeben. Die Fusion der beiden Hersteller von Anlagen zur Halbleiterherstellung wird derzeit noch von den Wettbewerbsbehörden in den USA, Südkorea, Japan, Taiwan und China geprüft.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Bei dieser international bedeutsamen Fusion schließen sich weltweit die Nr. 1 und die Nr. 4 der Hersteller von Anlagen zur Halbleiterherstellung zusammen. Bei genauer Analyse der einzelnen betroffenen Produktmärkte zeigte sich, dass die Zusammenschlussbeteiligten im Wesentlichen komplementär aufgestellt sind. Daher kommt es nur zu wenigen Überschneidungen. Darüber hinaus sind viele der betroffenen weltweiten Märkte in Deutschland von geringer wirtschaftlicher Bedeutung und bleiben daher bei unserer Prüfung außer Betracht. Im Ergebnis war das Vorhaben daher freizugeben."

Die Zusammenschlussbeteiligten entwickeln und produzieren Anlagen für die Herstellung von Halbleitern (Chips). Es handelt sich dabei um verschiedenste, technisch sehr anspruchsvolle Anlagen, die jeweils spezielle Schritte der Halbleiterherstellung abdecken. Fasst man alle Herstellungsanlagen zusammen, ist Applied Materials die Nr. 1 und Tokyo Electron die Nr. 4 der Branche.

Das Bundeskartellamt hat ein Jahr lang intensiv ermittelt, ob die beabsichtigte Verschmelzung der beiden Zusammenschlussbeteiligten wettbewerbsbeschränkende Effekte haben wird. Dabei waren knapp vierzig Einzelmärkte vertieft zu untersuchen. Die jeweiligen Anlagen decken immer nur einzelne Produktionsschritte ab und stehen nicht mit Anlagen anderer Produktionsschritte im Wettbewerb. Wettbewerblich relevante Überschneidungen im Portfolio der Zusammenschlussbeteiligten gibt es letztlich aber nur in einem sehr geringen Teil der untersuchten Märkte. Das Bundeskartellamt hat deshalb auch untersucht, ob die Verbreiterung des Portfolios zu Wettbewerbsbeschränkungen führen wird. Im Ergebnis haben die Ermittlungen dies jedoch nicht bestätigt.

Da die Chip-Herstellung eine dynamische Branche ist, lebt auch die hier betroffene vorgelagerte Stufe für die Anlagen zur Chip-Herstellung von ständigen technischen Neuerungen. Das Bundeskartellamt hat deshalb auch ermittelt, welche Auswirkungen das Vorhaben auf Innovationsmärkte haben wird. Im Ergebnis konnten hier keine erheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigungen festgestellt werden. Hierbei spielt es auch eine Rolle, dass unter den Abnehmern der Anlagen einige große, internationale Unternehmen mit hoher Nachfragemacht sind, so dass die Zusammenschlussbeteiligten ihre starke Marktstellung ihnen gegenüber nicht unbegrenzt ausspielen können.

Eine Besonderheit des deutschen Rechts ist die sog. Bagatellmarktklausel. Nach dieser Vorschrift darf ein Zusammenschluss nicht untersagt werden, wenn in dem betroffenen Markt im Inland im letzten Kalenderjahr weniger als 15 Mio. EUR umgesetzt wurden. Auch wenn es sich vorliegend um weltweite Märkte handelt, sind letztlich über die Hälfte der untersuchten Märkte aus deutscher Sicht solche Bagatellmärkte. Aus diesem Grund hatte das Bundeskartellamt keine Befugnis, möglichen Wettbewerbsproblemen auf diesen Märkten durch eine Untersagung oder Auflagen zu begegnen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen