Fusionskontrolle und Wettbewerbsbeschränkung
Pläne zum Verkauf von Aachener Nachrichten und Aachener Zeitung an die Rheinisch Bergische Verlagsgesellschaft zurückgezogen
Im gesamten Verbreitungsgebiet der beiden Zeitungen wäre jeweils der potenzielle Wettbewerb zwischen der Rheinisch Bergischen Verlagsgesellschaft und der Aachener Verlagsgesellschaft entfallen
(04.12.09) - Die Gesellschafter der Aachener Verlagsgesellschaft haben entschieden, den beim Bundeskartellamt angemeldeten Verkaufsprozess der beiden Aachener Zeitungen an die Rheinisch Bergische Verlagsgesellschaft zu beenden.
Die Rheinisch Bergische Verlagsgesellschaft beabsichtigte, die Mehrheit des Kapitals und der Stimmrechte an der Aachener Verlagsgesellschaft mbH zu erwerben. Die Aachener Verlagsgesellschaft mbH gibt die beiden Zeitungen Aachener Nachrichten und Aachener Zeitung heraus. Die Aachener Verlagsgesellschaft hält derzeit 75,5 Prozent der Anteile an der Zeitungsverlag Aachen GmbH. Die restlichen 24,5 Prozent der Anteile werden bereits indirekt von der Rheinisch Bergischen Verlagsgesellschaft gehalten.
Die 6. Beschlussabteilung hat den Verfahrensbeteiligten Anfang November 2009 mitgeteilt, dass sie beabsichtige, das Vorhaben zu untersagen. Auf Leser- und Anzeigenmärkten im Verbreitungsgebiet der Aachener Nachrichten/Aachener Zeitung drohe die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung.
Zu einer solchen Verstärkung wäre es aus Sicht des Bundeskartellamtes aus den nachstehenden Erwägungen gekommen, von denen jede für sich genommen ausgereicht hätte, das Vorhaben zu untersagen:
>> Im gesamten Verbreitungsgebiet der beiden Zeitungen wäre jeweils der potenzielle Wettbewerb zwischen der Rheinisch Bergischen Verlagsgesellschaft und der Aachener Verlagsgesellschaft entfallen. Bei monopolistisch strukturierten Märkten - wie den vorliegenden - kommt dem Erhalt potenziellen Wettbewerbs eine besondere Bedeutung zu.
>> In der Region Heinsberg wäre auf dem Leser- und Anzeigenmarkt tatsächlicher Wettbewerb durch den Zusammenschluss entfallen und es wäre zu einer weiteren Konzentration der Marktanteile gekommen. Hier stehen sich derzeit die Rheinische Bergische Verlagsgesellschaft und die Aachener Verlagsgesellschaft als unmittelbare Wettbewerber gegenüber. Im Süden des Kreises Aachen (Monschau, Simmerath, Roetgen) würde die Wettbewerbsstellung der Rheinisch Bergischen Verlagsgesellschaft auf dem Anzeigenmarkt u.a. durch ihre überlegene Finanzkraft gegenüber dem Anzeigenverlag Weiss verstärkt.
Zudem bestünde durch die Beteiligung der Rheinisch Bergischen Verlagsgesellschaft an dem niederländischen Anzeigenblattverlag "Nederlandse Weekbladen Groep" nach dem Zusammenschluss die Möglichkeit, eine Gebietslücke zu schließen und flächendeckend überregional nachfragenden Kunden (z.B. Discounter) entsprechend größere Belegungseinheiten anzubieten. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Überschneidung der Geschäftsfelder
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.
-
Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."
-
Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
-
Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
-
Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.