Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Marktbeherrschende Position


Bußgeld gegen SodaStream wegen missbräuchlichen Verhaltens
SodaStream wies beispielsweise daraufhin, dass leere Zylinder an Sodastream selbst oder autorisierte Händler zurückgegeben werden sollten - Ein Hinweis lautete, dass ein unbefugtes Befüllen gesetzeswidrig sein könne

(06.02.15) - Das Bundeskartellamt hat gegen die SodaStream GmbH, Limburg an der Lahn, ein Bußgeld in Höhe von 225.000 Euro wegen missbräuchlichen Verhaltens verhängt. Aufgrund der marktbeherrschenden Position von SodaStream (vormals Soda Club) muss auch anderen Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, die Kohlesäurezylinder der verkauften Besprudelungsgeräte von SodaStream zu befüllen. Die entsprechend lautende - letztlich vom Bundesgerichtshof bestätigte - Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes stammt bereits aus dem Jahre 2006.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Nach dem Urteil des BGH aus dem Jahre 2008 modifizierte SodaStream zwar sein Vertriebskonzept. Mittels Warn- und Sicherheitshinweisen sowie Gewährleistungsausschlüssen erweckte das Unternehmen aber gegenüber Kunden und Geschäftspartnern weiterhin den Eindruck, exklusiv zur Befüllung der Zylinder berechtigt zu sein, so dass wir erneut ein Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet haben."

SodaStream wies beispielsweise daraufhin, dass leere Zylinder an Sodastream selbst oder autorisierte Händler zurückgegeben werden sollten. Ein Hinweis lautete, dass ein unbefugtes Befüllen gesetzeswidrig sein könne.

SodaStream hat im Rahmen des Verfahrens mit dem Amt kooperiert. Das Unternehmen hat sich in einer verbindlichen Zusage verpflichtet, die vom Amt beanstandeten Texte zu korrigieren. Darüber hinaus wird SodaStream auf den Kohlesäurezylindern weiterhin für die nächsten drei Jahre eine Banderole anbringen, die hervorhebt, dass die Gaszylinder auch von anderen Unternehmen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften befüllt werden dürfen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen