Freigabe in der Fusionskontrolle
Keine durchgreifenden Bedenken: Sky kann sich an Sport1 beteiligen
Durch den geplanten Erwerb wird Skys Marktposition im Pay-TV-Bereich nicht in einem wettbewerblich relevanten Maße verstärkt
(06.03.14) - Das Bundeskartellamt hat bereits am 12. Februar 2014 den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an dem Sport-Sender Sport1 durch Sky Deutschland freigegeben. Zu der Transaktion gehört außerdem der Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der Constantin Sport Marketing GmbH sowie die Übernahme der Plazamedia GmbH TV- und Filmproduktion. Veräußerer ist jeweilis die Constantin Medien Gruppe.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes,sagte: "Im Ergebnis hatten wir keine durchgreifenden Bedenken gegen den Zusammenschluss. Sky verfügt zwar über eine überragende Marktstellung im Pay-TV-Bereich. Durch den geplanten Erwerb wird diese Marktposition aber nicht in einem wettbewerblich relevanten Maße verstärkt."
Sport1 betreibt vor allem den Free-TV-Sender Sport1 und das Online-Portal Sport1.de. Daneben bietet Sport1 aber auch kleine sportbezogene Pay-TV Kanäle an, die von Sky und anderen Plattformen weiter vertrieben werden. CSM vermarktet TV-Werbezeiten und Online-Werbeflächen, insbesondere für Sport1, aber auch für Dritte. Plazamedia ist insbesondere als Produzent von Sportsendungen tätig. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.