Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wichtige Parameter bei Kalkulation abgesprochen


Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln in Höhe von insgesamt 13,2 Mio. Euro
Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im Mai 2013 infolge eines Kronzeugenantrages



Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen zwei Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln in Höhe von insgesamt 13,2 Mio. Euro wegen Preisabsprachen bei der Belieferung der Metro-Gruppe (Vertriebsschienen Cash & Carry und Real) verhängt. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die Hans-Willi Böhmer Verpackung und Vertrieb GmbH & Co. KG (nachfolgend "Böhmer"), Mönchengladbach, und um die Kartoffel-Kuhn GmbH (nachfolgend "Kuhn"), Frankenthal. Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im Mai 2013 infolge eines Kronzeugenantrages.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die beteiligten Unternehmen haben über Jahre hinweg einen wichtigen Parameter bei der Kalkulation ihrer wöchentlichen Angebote gegenüber der Metro-Gruppe abgesprochen. Mit der Angleichung der in der Kalkulation anzusetzenden Einkaufspreise wurde der Preiswettbewerb zwischen den beiden Hauptlieferanten der Metro-Gruppe faktisch ausgeschaltet."

Die Tätigkeit der o.g. Abpackunternehmen besteht im Wesentlichen aus dem Ankauf der Rohware, dem Waschen, Sortieren, Verpacken und teilweise auch der Lagerung (in Kühlhäusern) der Ware und schließlich dem Verkauf der abgepackten Speisekartoffeln und Zwiebeln vor allem an den Lebensmitteleinzelhandel. Böhmer zählt zu den beiden mit Abstand größten Abpackbetrieben für Kartoffeln und Zwiebeln in Deutschland, Kuhn dagegen ist nur im südwestdeutschen Raum tätig. Böhmer und Kuhn sind die beiden Hauptlieferanten der Metro-Gruppe für abgepackte Kartoffeln und Zwiebeln.

Die Verantwortlichen der genannten Unternehmen hatten sich zumindest seit Anfang 2005 und bis zur Verfahrenseinleitung am 7. Mai 2013 insbesondere im Vorfeld der wöchentlichen Angebotsabgabe für abgepackte Kartoffeln und Zwiebeln (reguläre Beschaffung) gegenüber der Metro-Gruppe regelmäßig telefonisch kontaktiert. Dabei informierten sie sich gegenseitig über ihre jeweiligen Einkaufspreise für Kartoffeln und Zwiebeln (sog. "Rohwarenpreise") und einigten sich darauf, einen bestimmten, einheitlichen Rohwarenpreis sowohl für Kartoffeln als auch für Zwiebeln der jeweils eigenen, internen Kalkulation des Angebotspreises gegenüber der Metro-Gruppe zugrunde zu legen.

Zudem bestand zwischen ihnen das Einvernehmen, bei der jeweiligen internen Kalkulation des Angebotspreises auch für die anderen Kostenpositionen die gleichen oder annähernd die gleichen Werte anzusetzen, wobei diese Werte – im Gegensatz zu den Rohwarenpreisen – grundsätzlich konstant waren.

Die Verfahren gegen weitere Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln wegen des Verdachts auf Preisabsprachen bei der Belieferung von anderen Lebensmitteleinzelhändlern wurden aus Ermessensgründen eingestellt. Die betreffenden Verhaltensweisen sind nach der Durchsuchung durch das Bundeskartellamt inzwischen sämtlich beendet worden.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen Kuhn bei der Aufklärung der Absprachen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheiden würde.

Ein Fallbericht mit den Inhalten des § 53 Abs. 5 GWB wird auf der Internetseite des Bundeskartellamts veröffentlicht. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 08.06.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen