Hoher Wettbewerbsdruck durch digitale Angebote
Bundeskartellamt gibt Fusion zwischen Pons und Langenscheidt frei
Pons und Langenscheidt erreichen zusammen sowohl bei gedruckten Wörterbüchern als auch bei gedruckten Sprachkursen teilweise deutlich über 40 Prozent Marktanteil
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb sämtlicher Geschäftsbereiche der Langenscheidt GmbH & Co. KG, München, sowie der Langenscheidt Digital GmbH & Co. KG, München (im Folgenden zusammenfassend: "Langenscheidt"), durch die zur Klett-Gruppe gehörenden Pons GmbH, Stuttgart ("Pons"), freigegeben. Sowohl Pons als auch Langenscheidt verlegen Wörterbücher und Bücher zum Sprachenlernen. Das Angebot umfasst neben Printmedien auch mehrere digitale Angebote, wie Online-Wörterbücher, E-Books und Apps.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Infolge des Zusammenschlusses kommen die Unternehmen zusammen auf hohe Marktanteile sowohl bei gedruckten Wörterbücher als auch bei den gedruckten Sprachkurs-Produkten. Trotzdem war der Zusammenschluss letztlich freizugeben, da es sich bei den kritischen Märkten um sogenannte Bagatellmärkte mit nur geringen Umsätzen handelt. Darüber hinaus ist ein hoher Wettbewerbsdruck durch digitale Angebote feststellbar. Viele Verbraucher nutzen inzwischen vorrangig das Internet, um Wörter zu suchen oder Sprachen zu lernen."
Nach der sogenannten "Bagatellmarktklausel" des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen darf ein Zusammenschluss nicht untersagt werden, wenn in dem betroffenen Markt im Inland im letzten Kalenderjahr weniger als 15 Mio. Euro umgesetzt wurden.
Pons und Langenscheidt erreichen zusammen sowohl bei gedruckten Wörterbüchern als auch bei gedruckten Sprachkursen teilweise deutlich über 40 Prozent Marktanteil. Bei Wörterbüchern ist Conelsen/BI ein großer Wettbewerber. Bei Sprachkursen sind die verbleibenden Wettbewerber deutlich kleiner als das fusionierte Unternehmen.
Das Bundeskartellamt hat für seine Ermittlungen eine umfassende Marktbefragung bei den Wettbewerbern im Printbereich durchgeführt und zudem die bedeutendsten Online-Anbieter von fremdsprachigen Wörterbüchern und Sprachkursen befragt. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 11.05.19
Newsletterlauf: 11.06.19
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.