Zahlreiche regionale Anbieter
Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss zwischen Europcar und Buchbinder frei
Bei der Prüfung wurde berücksichtigt, dass der deutsche Markt für die Autovermietung sehr heterogen ist
Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss von Europcar SA, Paris, und Buchbinder Gruppe, Regensburg, freigegeben. Beide Unternehmen sind im Bereich Autovermietung tätig, vor allem in der Kurzzeitvermietung von PKW und von Nutzfahrzeugen für Privat- und für Geschäftskunden. Buchbinder ist daneben auch im Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen tätig.
Bei der Prüfung wurde berücksichtigt, dass der deutsche Markt für die Autovermietung sehr heterogen ist. Neben einigen größeren Anbieter gibt es zahlreiche regionale Anbieter. Zudem gibt es mit Geschäftskunden und Privatkunden unterschiedliche Abnehmergruppen und mit Pkw und Nutzfahrzeugen unterschiedliche Produkte. Diese Tatsache könnte eine jeweils separate Marktabgrenzung rechtfertigen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Auf keinem der abgegrenzten Märkte kommt es zu der Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung. Starke Wettbewerber und weitere Faktoren sprachen gegen eine erhebliche Behinderung wesentlichen Wettbewerbs." (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 20.08.17
Home & Newsletterlauf: 12.09.17
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Aufklärung des Kartellverstoßes
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Innenliegende Sonnenschutzprodukte
Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.
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Radare und optoelektronische Systeme
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.
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Hoher wirtschaftlicher Druck
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.
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Kein Alleinerwerbsverbot mehr
Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.