Auch künftig starker Wettbewerb
Springer/Funke: Übernahme von Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften freigegeben
Auf den Zeitungsmärkten in Berlin und Hamburg war die Funke Mediengruppe bisher nicht tätig, so dass der Zusammenschluss dort keine kartellrechtlichen Bedenken aufwirft
(13.01.14) - Anfang Dezember des letzten Jahres hat das Bundeskartellamt die Übernahme des Hamburger Abendblattes, der Berliner Morgenpost, mehrerer Anzeigenblätter sowie der Frauenzeitschriften der Axel Springer AG durch die Funke Mediengruppe freigegeben. Die geplante Übernahme der Programmzeitschriften sowie die Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen in den Bereichen Vermarktung und Vertrieb wurden zum Zeitpunkt der Bekanntgabe noch geprüft.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch die Aufteilung des ursprünglich gemeinsam angemeldeten Zusammenschlussvorhabens in vier Einzelpakete war es möglich, die kartellrechtlich unbedenkliche Übernahme der Lokalzeitungen in Berlin und Hamburg sowie der beiden Zeitschriften Bild der Frau und Frau von heute schnell freizugeben. Für die Prüfung der verbleibenden Teile gilt jeweils ab dem Zeitpunkt der Anmeldung eine neue Frist von maximal vier Monaten."
Auf den Zeitungsmärkten in Berlin und Hamburg war die Funke Mediengruppe bisher nicht tätig, so dass der Zusammenschluss dort keine kartellrechtlichen Bedenken aufwirft. Im Bereich der Frauenzeitschriften kann die Funke Mediengruppe durch die Übernahme der Springer-Titel Bild der Frau und Frau von heute zwar seine Marktanteile auf dem Leser- und Anzeigenmarkt erhöhen. Die Funke Mediengruppe bleibt dort aber auch künftig wesentlichem Wettbewerb ausgesetzt. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
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Innenliegende Sonnenschutzprodukte
Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.
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Radare und optoelektronische Systeme
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.
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Hoher wirtschaftlicher Druck
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.
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Kein Alleinerwerbsverbot mehr
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