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Kartellabsprachen der Brillenglashersteller


Bußgeldentscheidung des Bundeskartellamtes: 115 Mio. Euro Geldbuße gegen Brillenglashersteller
Es wurden Preiszuschläge sowie von gegenüber den Augenoptikern gewährte Konditionen, Rabatte und Boni untereinander abgesprochen


(15.06.10) - Das Bundeskartellamt hat Geldbußen wegen Kartellabsprachen in Höhe von insgesamt 115 Mio. Euro gegen die fünf führenden Brillenglashersteller in Deutschland, sieben verantwortliche Mitarbeiter sowie den Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) verhängt.

Bei den Unternehmen handelt es sich um
>> die Rodenstock GmbH, München,
>> die Carl Zeiss Vision GmbH, Aalen,
>> die Essilor GmbH, Freiburg,
>> die Rupp+Hubrach Optik GmbH, Bamberg, und
>> die Hoya Lens Deutschland GmbH, Müllheim.

Der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt, sagte: "Die Absprachen der Brillenglashersteller haben den Wettbewerb in diesem Markt über Jahre fast vollständig zum Erliegen gebracht. Preise gegenüber den Augenoptikern wurden regelmäßig in abgestimmter Form erhöht. Leidtragender davon war letzten Endes der Verbraucher, an den diese Preissteigerungen weitergereicht wurden."

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben die Unternehmen zwei verschiedene Komplexe von kartellrechtswidrigen Absprachen unterhalten.

Gesprächskreis "HERRZ"
Seit Mitte des Jahres 2000 trafen sich die fünf Brillenglashersteller regelmäßig, um ihr Wettbewerbsverhalten miteinander abzustimmen. Dem Gesprächskreis, der entsprechend der Anfangsbuchstaben der Unternehmen als "HERRZ-Kreis" bezeichnet wurde, lag dabei das gemeinsame Verständnis zugrunde, die bestehende Markstruktur soweit wie möglich zu erhalten.

Bei den Treffen sprachen die Unternehmensvertreter u.a. Preiszuschläge sowie von ihnen gegenüber den Augenoptikern gewährte Konditionen, Rabatte und Boni untereinander ab. Außerdem informierten sie sich regelmäßig gegenseitig über konkrete wettbewerbliche Maßnahmen, wie z.B. anstehende Preiserhöhungen.

Arbeitskreis Preisstrukturen
Im Rahmen des "Arbeitskreises Preisstrukturen" des ZVA trafen die fünf Brillenglashersteller außerdem eine Absprache für ihre Unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) gegenüber den Augenoptikern. Die Verkaufspreise, die der Kunde beim Augenoptiker für die Gläser bezahlt, entnimmt ein Großteil der Augenoptiker aus den UVP der Brillenglashersteller.

Diese Preise schließen die handwerkliche Leistung des Augenoptikers mit ein und werden mit Hilfe von Kalkulationsformeln berechnet. Zumindest bei Treffen im Jahre 2005 wurden die jeweiligen Formeln für die Kalkulation der UVP offen gelegt und Änderungen für die nächsten drei Jahre miteinander abgestimmt.

Verfahrensablauf
Ausgangspunkt des Verfahrens waren Durchsuchungen bei den betroffenen Unternehmen sowie dem ZVA Mitte des Jahres 2008, bei denen umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Der damalige Anfangsverdacht stütze sich nicht auf Hinweise eines Kronzeugen.

Rodenstock wurde für ihre umfangreiche Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe im Laufe des Verfahrens eine erhebliche Reduktion der Geldbuße im Rahmen der Bonusregelung des Bundeskartellamtes gewährt. Ebenfalls reduziert wurden die Geldbußen gegenüber der Hoya Lens, der Carl Zeiss Vision und dem ZVA für ihre

Kooperation im Laufe des Verfahrens
Bei der Bußgeldberechnung berücksichtigt das Bundeskartellamt auch die Größe und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Bei Tochterunternehmen erfolgt dies vor dem Hintergrund der Einbindung in einen Konzernverbund.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet. Allerdings haben zwei der betroffenen Unternehmen und der Verband sich zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt. (Bundeskartellamt: ra)


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