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Mehr Wettbewerb im Versicherungsmarkt


Bundeskartellamt untersagt Mitversicherungsgemeinschaft für Vermögensschadenhaftpflichtrisiken für Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer
Zusammenarbeit der Versicherer verstößt gegen deutsches und europäisches Kartellrecht - Bestehen der Versicherungsstelle geht auf eine staatliche Anordnung aus den 30-er Jahren des vorigen Jahrhunderts zurück


(15.08.07) - Das Bundeskartellamt hat vier Versicherungsunternehmen (Allianz, AXA, R + V Allgemeine Versicherung und Victoria Versicherung) untersagt, ab 2009 die Versicherungen von Vermögensschadenhaftpflichtrisiken für Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer im Rahmen der Tätigkeit der Versicherungsstelle Wiesbaden weiter gemeinsam zu betreiben.

Das Bestehen der Versicherungsstelle Wiesbaden geht auf eine staatliche Anordnung aus den 30-er Jahren des vorigen Jahrhunderts zurück und ist bis heute durch die vier genannten privaten Versicherer beibehalten worden. Die Versicherer bieten über die Versicherungsstelle Wiesbaden die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur gemeinsam an. Der Versicherungsschutz wird infolgedessen zu einheitlichen Prämien und Bedingungen angeboten. Auch die Risikoübernahme durch die beteiligten Versicherer erfolgt entsprechend einer fest vereinbarten Quotenregel.

Aufgrund dieser Zusammenarbeit in der Versicherungsstelle Wiesbaden findet zwischen den beteiligten Versicherern kein Wettbewerb um Versicherungsprämien und –Bedingungen sowie um die Dienstleistungsqualität bei der Schadenabwicklung statt. Die Marktstärke der Versicherungsstelle zeigt sich auch daran, dass sie im Wege ihrer Tarifumstellung deutliche Prämienerhöhungen durchsetzen konnte, ohne ihre Marktsstellung ernsthaft zu gefährden. Die Zusammenarbeit der Versicherer verstößt somit gegen deutsches und europäisches Kartellrecht.

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner Prüfung festgestellt, dass die beteiligten Versicherungsunternehmen die Wirtschaftsprüfer jeweils allein versichern können, die nicht zur Gruppe der sog. Big4 gehören. Die Zusammenarbeit bei den Versicherungen für die Big4 (KPMG, Ernst & Young, PWC, Deloitte & Touche) ist von der Untersagung ausgenommen.

Die Übergangsfristen in der Entscheidung stellen sicher, dass sich Versicherer und Wirtschaftprüfer auf die neuen Marktverhältnisse einstellen können und ein sachgerechter und fortwährender Versicherungsschutz bereitgestellt werden kann. Das Bundeskartellamt zielt mit dieser Entscheidung darauf ab, durch das Aufbrechen eines jahrzehntelang den Markt bestimmenden Kartells den Wettbewerb zu aktivieren und neue Marktzutritte zu ermöglichen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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