Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Erlaubt sind unverbindliche Preisempfehlungen


Weiteres Bußgeld wegen vertikaler Preisbindung im Matratzenfall verhängt
Andreas Mundt: "Hersteller dürfen ihren Händlern keine verbindlichen Vorgaben machen, welche Preise sie für ein bestimmtes Produkt verlangen sollen"

(16.02.15) - Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 3,38 Mio. Euro gegen die Metzeler Schaum GmbH wegen vertikaler Preisbindung der Einzelhändler beim Vertrieb ihrer Produkte verhängt. Von Anfang 2007 bis Juli 2011 hatten Verantwortliche von Metzeler mit ihren Händlern wiederholt Vereinbarungen darüber getroffen, dass bestimmte Matratzen sowohl im stationären Handel als auch im Online-Handel grundsätzlich zu den vom Hersteller vorgegebenen Verkaufspreisen angeboten werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Hersteller dürfen ihren Händlern keine verbindlichen Vorgaben machen, welche Preise sie für ein bestimmtes Produkt verlangen sollen. Erlaubt sind unverbindliche Preisempfehlungen. Die verbindliche Vereinbarung eines bestimmten Endverkaufspreises zwischen Hersteller und Händler stellt hingegen eine verbotene Absprache dar, die den Wettbewerb beeinträchtigt."

Die Preisvereinbarungen bezogen sich insbesondere auf anstehende Werbemaßnahmen der Händler. Vertriebsmitarbeiter von Metzeler haben wiederholt im Vorfeld solcher Maßnahmen Händler und Vertreter von Einkaufskooperationen in schriftlicher oder mündlicher Form darauf hingewiesen, dass es sich bei den von Metzeler vorgegebenen Verkaufspreisen um Festpreise ohne Rabattspielraum handele bzw. dass die betroffenen Produkte als "preisgebundene Ware" behandelt werden sollten. Dementsprechend sollte die Werbung keine Preisvergleiche, Rabattversprechen, Streichpreise oder ähnliches enthalten, um einen stabilen Verkaufspreis sicherzustellen.

Die wachsende Bedeutung des Internethandels und die damit einhergehende Preistransparenz drohte dieses System ins Wanken zu bringen. In der Folge beschwerten sich vermehrt große Fachhandelskunden, aber auch Internethändler, über nicht eingehaltene Verkaufspreise bei Angeboten der Konkurrenz im Internet und baten diesbezüglich um Erklärung oder Abhilfe.

Daraufhin unternahm das Unternehmen Metzeler erfolgreich Bemühungen, die abweichenden Händler dazu zu bewegen, die Verkaufspreise in Zukunft wieder "richtig" zu bewerben.

Anhaltspunkte für wettbewerbswidrige horizontale Absprachen zwischen den Herstellern von Matratzen haben die Ermittlungen nicht ergeben.

Eingeleitet wurde das Verfahren auf der Grundlage von Beschwerden aus dem Markt. In der Folge hatte das Bundeskartellamt im August 2011 eine Durchsuchung bei verschiedenen Unternehmen der Branche durchgeführt. Am 21. August 2014 wurde ebenfalls wegen vertikaler Preisbindung der Einzelhändler ein Bußgeld gegen die Recticel Schlafkomfort GmbH, Bochum, verhängt. Verfahren gegen zwei weitere Hersteller werden derzeit noch fortgeführt.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die Metzeler Schaum GmbH mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat und eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden konnte. Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen