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Untersuchung: Wettbewerb auf den Kraftstoffmärkten


Bundeskartellamt veröffentlicht Zwischenbericht Sektoruntersuchung Kraftstoffe
Künftig wird das Bundeskartellamt mit einem modifizierten Ansatz den Vorwürfen nachgehen, nach welchen die Preisgestaltung der integrierten Mineralölunternehmen bei der Belieferung von freien Tankstellenbetreibern mit Kraftstoffen kartellrechtlich zu beanstanden sei


(03.07.09) - Das Bundeskartellamt hat im Mai 2008 eine längerfristige Untersuchung des Wettbewerbs auf den Kraftstoffmärkten begonnen (vgl. auch Pressemitteilung vom 28. Mai 2008). Im Rahmen dieser Sektoruntersuchung wurden zunächst die generellen Marktbedingungen auf den verschiedenen Stufen und Märkten der Kraftstoffwirtschaft beleuchtet und mögliche Wettbewerbsverzerrungen identifiziert.

Der nun vorliegende Zwischenbericht kommt dabei zu den folgenden Ergebnissen:

  • Ein bedeutendes Hindernis für mehr Wettbewerb im Kraftstoffsektor liegt in der hohen vertikalen und horizontalen Konzentration.
  • Aufgrund der ausgeprägten oligopolistischen Marktstrukturen ist es erforderlich, einen weiteren Konzentrationsprozess im Kraftstoffsektor durch eine restriktive Zusammenschlusskontrolle aufzuhalten. Das Bundeskartellamt hat noch während des Verlaufs der bisherigen Sektoruntersuchung Konsequenzen hieraus gezogen und Zusammenschlüsse im Tankstellenbereich untersagt oder nur unter Nebenbestimmungen freigegeben.
  • Kraftstoffabsatz und Preisgestaltung an Tankstellen sind sehr transparent und begünstigen Preissetzungsmuster, wie etwa höhere Preise zu Beginn der Reisezeit, die von den Tankstellenunternehmen ohne die Notwendigkeit von Kollusion oder Koordinierung eingesetzt werden. Das Bundeskartellamt wird die Mineralölgesellschaften und Pächter bei ihren Bemühungen um schnellstmögliche Informationen über die Wettbewerbspreise weiterhin genau beobachten und bei kartellrechtlichen Verstößen einschreiten.
  • Das Bundeskartellamt wird künftig mit einem modifizierten Ansatz den Vorwürfen nachgehen, nach welchen die Preisgestaltung der integrierten Mineralölunternehmen bei der Belieferung von freien Tankstellenbetreibern mit Kraftstoffen kartellrechtlich zu beanstanden sei.
  • Die Tank & Rast GmbH plant die Umstellung des seit vielen Jahrzehnten praktizierten Systems der Vergabe von Belieferungsrechten für Bundesautobahntankstellen anhand der Absatzquoten aus dem Straßengeschäft. Das Bundeskartellamt wird diesen Prozess im Interesse einer diskriminierungsfreien Ausgestaltung - insbesondere im Hinblick auf die Bedürfnisse des Mineralölmittelstands - begleiten.

Das Bundeskartellamt wird im weiteren Verlauf der Sektoruntersuchung wichtige Aspekte detaillierter untersuchen. Hierzu zählen im nächsten Abschnitt der Sektoruntersuchung Flottenkartensysteme, Agenturverträge, sowie ökonometrische Analysen der Kraftstoffpreise. So soll beispielsweise der Frage nachgegangen werden, ob die Kraftstoffpreise tatsächlich - wie vielfach behauptet auf steigende Rohstoffpreise schneller reagieren als auf fallende.

Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden können jederzeit auf mögliche im Rahmen der Sektoruntersuchung identifizierte Wettbewerbshindernisse reagieren und zum Beispiel etwaige Abschottungsstrategien oder schädliche Konzentration verhindern. Unabhängig davon liefert die Sektoruntersuchung wertvolle Erkenntnisse über die Marktverhältnisse und Funktionsmechanismen im Kraftstoffsektor, der ausweislich der Rückmeldungen, die das Bundeskartellamt täglich hierzu erhält, von außerordentlichem Interesse für Politik und Öffentlichkeit ist. Den vollständigen Zwischenbericht finden Sie auf der Homepage des Bundeskartellamtes. (Bundeskartellamt: ra)

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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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