Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Marktbeherrschende Stellung als Zementhersteller


Keine Übernahme des Zementwerks Karsdorf durch Schwenk
Fusion ließ eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten



Die Schwenk KG, Ulm hat von ihrem Vorhaben Abstand genommen, ein Zementwerk in Karsdorf (Sachsen-Anhalt) von der Opterra GmbH, Leipzig, zu übernehmen. Die Opterra GmbH ist eine Tochtergesellschaft des irischen Baustoffkonzerns CRH. Zuvor hatte das Bundeskartellamt den Unternehmen mitgeteilt, dass das Vorhaben wettbewerblich bedenklich sei. Die Rücknahme der Anmeldung umfasst auch die an sich wettbewerblich unbedenkliche Übernahme des Zementwerks Sötenich (Eifel).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Fusion ließ eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten und wäre daher zu untersagen gewesen. Schwenk hätte durch die Übernahme des Werkes in Karsdorf eine marktbeherrschende Stellung als Zementhersteller in der Region Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen erlangt. Insbesondere die Position unabhängiger Transportbetonkunden hätte sich nach einem Zusammenschluss deutlich verschlechtert."

Der von dem Übernahmevorhaben betroffene Regionalmarkt umfasst große Teile Sachsen-Anhalts, Thüringens und Sachsens sowie angrenzende, kleinere Teile von Brandenburg, Hessen und Bayern. In diesem Marktgebiet ist derzeit das Zementwerk Karsdorf (Opterra) mit Marktanteilen von ca. 40 Prozent führend. Nach dem Zusammenschluss hätte die Schwenk KG, die bereits über ein Zementwerk in Bernburg (Sachsen-Anhalt) verfügt, einen Marktanteil von etwa 60 Prozent erreicht. Die Ermittlungen zeigten, dass der Wettbewerb in dem entsprechenden Marktgebiet schon heute eingeschränkt ist.

Mit Opterra wäre der engste und aktivste Wettbewerber von Schwenk aus dem Markt ausgeschieden. Die Zementwerke der Zusammenschlussbeteiligten liegen nur etwa 80 km voneinander entfernt. Alternative Anbieter liegen für viele Zementabnehmer weiter entfernt und sind deshalb mit weitaus höheren Transportkosten verbunden. Zusätzliche Spielräume zur Preiserhöhung hätten sich für Schwenk auch aus den begrenzten Produktionskapazitäten der verbleibenden Wettbewerber ergeben. Das Zementwerk Karsdorf besitzt die mit Abstand größte Kapazität im Marktgebiet. Mangels eigener Transportbetonwerke, welche den Großteil des Zements nachfragen, bemühte sich Opterra vergleichsweise aktiv insbesondere um unabhängige Transportbetonunternehmen. Dieser Wettbewerbsdruck entfiele nach dem Zusammenschluss.

Des Weiteren hätte der Zusammenschluss aufgrund des Wegfalls eines aktiven Wettbewerbers die Möglichkeiten der verbleibenden Marktteilnehmer zu Parallelverhalten und Verhaltenskoordinierungen erhöht. Die Gefahr einer Kollusion ist auf den Zementmärkten ohnehin ausgeprägt. Dies war ein zentrales Ergebnis der im Sommer 2017 abgeschlossenen "Sektoruntersuchung Zement und Transportbeton" (siehe Internetseite des Bundeskartellamtes). Es handelt es sich dabei um stabile Märkte mit ausgereiften und homogenen Produkten. Wettbewerbliche Vorstöße mittels innovativer Produkte sind selten. Außerdem gibt es hohe Marktzutrittsschranken. Dementsprechend kam es im letzten Jahrzehnt nicht zu Marktzutritten oder zu nennenswerten Importaktivitäten. Wettbewerbsdämpfend ist auch die hohe Transparenz auf den Zementmärkten, die von häufigen Kontakten zwischen den Marktteilnehmern geprägt sind.

Zur Abwendung einer Untersagung des Zusammenschlussvorhabens hatte Schwenk die Zusage angeboten, Zementkapazitäten aus Karsdorf in Höhe von 500 kt sowie einen Kundenstamm entsprechend 450 kt Zement an einen unabhängigen Dritten abzugeben (sog. "Zementwerksscheibe"). Dieser Vorschlag wurde einem Markttest unterzogen. Nahezu alle befragten Kunden bewerteten die Zementwerksscheibe als nicht hinreichend bzw. nicht geeignet, um die Wettbewerbsbeeinträchtigung auszugleichen. Die Kunden rechnen mit einer faktischen Abhängigkeit des Erwerbers der Zementwerksscheibe von Schwenk sowie mit koordiniertem Verhalten zwischen beiden. Viele Unternehmen wiesen zudem auf Risiken der vertraglichen Ausgestaltung hin. Das Zusagenangebot hat das Bundeskartellamt schließlich als ungeeignet abgelehnt. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 23.11.17
Home & Newsletterlauf: 21.12.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen