Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Hersteller im SHK-Bereich mit Absatzalternativen


Bundeskartellamt gibt Fusion von Sanitärgroßhändlern frei
Die Betrachtung der tatsächlichen Lieferströme zeigte eine kritische Überlappung in der Region Ulm, in der die Tätigkeitsgebiete der beiden Unternehmen aneinander stoßen



Das Bundeskartellamt hat den Erwerb des Geschäftsbetriebs der Wilhelm Gienger GmbH, Stuttgart, durch die Cordes & Graefe KG, Bremen, freigegeben, nachdem die Unternehmen ihre ursprünglichen Pläne auf die Bedenken des Bundeskartellamtes hin verändert haben. Der Zusammenschluss betrifft den Großhandel mit Produkten aus den Bereichen Sanitär, Heizung und Klima (SHK-Großhandel). Cordes & Graefe ist bundesweit führend in diesem Bereich. Sowohl Cordes & Graefe als auch Wilhelm Gienger sind Mitglieder der Einkaufs- und Vertriebskooperation GC Großhandelscontor GmbH ("GC-Gruppe").

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Während Wilhelm Gienger überwiegend im Raum Baden-Württemberg tätig ist, verfügt Cordes & Graefe dort bisher nur über vereinzelte Standorte. In der Region Ulm, wo sich die Vertriebsgebiete der Unternehmen überlappen, wären die Unternehmen jedoch auf hohe Marktanteile gekommen. Hier hatten wir wettbewerbliche Bedenken. Da sich die Unternehmen daraufhin in dieser Region von einer Tochtergesellschaft getrennt haben, konnten wir die Fusion nun freigeben."

Das Fusionsvorhaben war im Herbst 2016 erstmalig angemeldet worden. Das Bundeskartellamt hatte daraufhin im Rahmen eines Hauptprüfverfahrens umfangreiche Ermittlungen aufgenommen. Nachdem das Bundeskartellamt den Unternehmen seine vorläufige Einschätzung mitgeteilt hatte, nahmen diese die Anmeldung zurück, um das Vorhaben in abgeänderter und fusionsrechtlich unproblematischer Form neu anzumelden.

Räumlich betrachtet liegen im SHK-Großhandel regionale Märkte vor. Wilhelm Gienger erzielt im Durchschnitt 80 Prozent der Lieferumsätze eines Standorts in einer Entfernung von bis zu 50 km.

Die Betrachtung der tatsächlichen Lieferströme zeigte eine kritische Überlappung in der Region Ulm, in der die Tätigkeitsgebiete der beiden Unternehmen aneinanderstoßen. Andere Wettbewerber sind hier weniger stark. Wilhelm Gienger beschloss daraufhin, sich von einer in dieser Region tätigen Tochtergesellschaft zu trennen. Diese Änderung des Vorhabens hat die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamts ausgeräumt.

Auch bei der Prüfung der Beschaffungsmärkte ergaben sich keine wettbewerblichen Bedenken, die eine Untersagung gerechtfertigt hätten. Zwar wurde bereits in früheren Fusionskontrollverfahren festgestellt, dass Cordes & Graefe auf der Beschaffungsseite klare Marktführerin ist. Daran hat sich auch aktuell nichts geändert. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass die Fusion die Nachfragemacht von Cordes & Graefe erhöht, da Cordes & Graefe und Wilhelm Gienger im Rahmen der Einkaufskooperation der GC-Gruppe bereits jetzt ihre Nachfrage bündeln. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Hersteller im SHK-Bereich über potenzielle Absatzalternativen verfügen, wie z.B. Baumärkte oder Internethändler. Diese Alternativen werden derzeit aber kaum genutzt, weil die Hersteller am dreistufigen Vertrieb (Hersteller – Großhändler – Fachhandwerker) festhalten. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 24.05.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen