Textversion
Gesetze/Standards Markt Produkte Services Branchen Whitepapers Fachbeiträge Schwerpunkte Webinare CCZ Literatur Governance Compliance-Archiv Compliance-Lexikon Success Stories Wer bietet was? Sponsoren Schulungen Security-News Compliance-Shop Specials Unternehmensprofile
Home Gesetze/Standards Kartellrecht

Gesetze/Standards


Bundesnetzagentur Datenschutz und Compliance Deutschland EU & Europa Kartellrecht USA

Schwerpunkt: Identity Management & Compliance Events / Veranstaltungen Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Newsletter Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Datenschutzerklärung Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Kartellverstöße und Bußgeldrahmen


Das Bundeskartellamt erläutert aus aktuellem Anlass ihre Bußgeldpraxis
Kartellstrafe: Verhängte Geldbuße kann bis zu 10 Prozent des Umsatzes eines Unternehmens ausmachen


Anzeige

Andreas Mundt:

"Bundeskartellamt sieht keinen Anlass, etwas an seiner derzeitigen Bußgeldpraxis zu ändern", Bild: Bundeskartellamt

(26.02.10) - Medienberichten zufolge habe das OLG Düsseldorf in einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung die Bußgeldpraxis des Bundeskartellamtes gekippt. Diese Darstellung bedarf nach Ansicht des Bundeskartellamts der Erläuterung:

"Im Jahre 2005 wurde der bei Kartellverstößen anzuwendende Bußgeldrahmen in einer Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an die europäische Rechtspraxis angepasst. Seitdem kann die gegen ein Unternehmen verhängte Geldbuße bis zu 10 Prozent des Umsatzes eines Unternehmens ausmachen (§ 81 Abs. 4 GWB).

Die Festsetzung der Bußgeldhöhe im Einzelfall folgt bestimmten, klaren und transparenten Kriterien. Ausgehend vom sogenannten tatbezogenen Umsatz werden v.a. die Dauer und die Schwere der Tat berücksichtigt. Die Kriterien sind im Einzelnen in den Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamtes festgelegt und veröffentlicht worden (siehe: www.bundeskartellamt.de).

Das Bundeskartellamt hat in seinen bisherigen Entscheidungen den maximalen Bußgeldbetrag nach den Leitlinien noch nie ausschöpfen müssen. Die Bußgelder belaufen sich regelmäßig auf deutlich unter 10 Prozent der Umsätze der betroffenen Unternehmen.

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 29. Juni 2009 eine von der Rechtsauffassung und Anwendungspraxis des Bundeskartellamtes abweichende Auslegung des gesetzlich vorgegebenen Höchstmaßes für Bußgelder von 10 Prozent des Unternehmensumsatzes zum Ausdruck gebracht, die in dem konkreten Verfahren im Falle eines betroffenen Unternehmens zu einem niedrigeren Bußgeld geführt hat.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte: "Würde das Bundeskartellamt in Zukunft der Auslegung des OLG Düsseldorf folgen, würde dies allerdings in vielen Fällen auch zu deutlich höheren Bußgeldern führen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung des BGH sieht das Bundeskartellamt keinen Anlass, etwas an seiner, im Einklang mit der Praxis der EU-Kommission und der meisten EU-Mitgliedstaaten stehenden, derzeitigen Bußgeldpraxis zu ändern." (Bundeskartellamt: ra)

- Anzeigen -


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

Wettbewerb in der Energiewirtschaft Das Bundeskartellamt hat einen Bericht zur Evaluierung seiner Beschlüsse zu langfristigen Gaslieferverträgen veröffentlicht. In mehreren Entscheidungen gegenüber deutschen Ferngasunternehmen hatte die Behörde eine Begrenzung der Laufzeiten und der Bezugsquoten von Gaslieferverträgen durchgesetzt. Die Erfolge dieser bis zum 30. September 2010 befristeten Maßnahmen dokumentiert der jetzt vorgelegte Bericht. Aufgrund der festgestellten positiven Marktveränderungen besteht kein Anlass für eine Verlängerung der Regelung.

Kaffeerösterkartell enttarnt und bestraft Das Bundeskartellamt hat gegen acht Kaffeeröster und den Deutschen Kaffeeverband e.V., Hamburg, (DKV) sowie zehn verantwortliche Mitarbeiter Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 30 Mio. Euro wegen Preisabsprachen im sog. Außer-Haus-Bereich (Belieferung von Großverbrauchern) verhängt.

Kartellabsprachen der Brillenglashersteller Das Bundeskartellamt hat Geldbußen wegen Kartellabsprachen in Höhe von insgesamt 115 Mio. Euro gegen die fünf führenden Brillenglashersteller in Deutschland, sieben verantwortliche Mitarbeiter sowie den Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) verhängt.

Fusion Magna/Karmann gestoppt Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der europäischen Cabrio-Dachsystemsparte von Karmann durch den Automobilzulieferer Magna untersagt.

Pressevielfalt im Einzelhandel garantiert Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Kontrolle über die Presse Vertrieb Pfalz GmbH & Co. KG, Frankenthal (PV Pfalz) durch die Roth+Horsch Pressevertrieb GmbH & Co. KG, Weiterstadt (Roth+Horsch) im Hauptprüfverfahren freigegeben. Beide Unternehmen sind im Pressegroßhandel tätig.

Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan Das Bundeskartellamt hat nach einer eingehenden viermonatigen Prüfung die Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan ohne Auflagen freigegeben. Beide Unternehmen zählen zu den führenden Marken in der Papier-, Büro- und Schreibwaren-Industrie und gehören zu den deutschen Traditionsunternehmen.

Kartellabsprache bei Silostellgebühr Das Bundeskartellamt hat gegen die Baustoffhandelskooperationen hagebau und Eurobaustoff sowie die zwei Baustoff-Fachhandelsverbände Verband Norddeutscher Baustoffhändler und Baustoff-Fachhandel Landsberg, ehemals Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel, sowie gegen vier Personen wegen deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Aufstellgebühren für Trockenmörtel-Silos Geldbußen in Höhe von insgesamt 13,36 Mio. Euro verhängt.

Zusatzbeiträge der Krankenkassen im Visier Das Bundeskartellamt hat am 17. Februar 2010 ein Verfahren gegen neun Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung eingeleitet. Es geht dem Verdacht nach, dass die Kassen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen haben, als sie Ende Januar gemeinsam angekündigt haben, Zusatzbeiträge zu erheben.

Kartellverstöße und Bußgeldrahmen Medienberichten zufolge habe das OLG Düsseldorf in einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung die Bußgeldpraxis des Bundeskartellamtes gekippt. Diese Darstellung bedarf nach Ansicht des Bundeskartellamts der Erläuterung.

Kartellwächter untersuchten Fährbetrieb Mit Beschluss vom 27. Januar 2010 hat das Bundeskartellamt der Scandlines Deutschland GmbH, Eigentümerin des Fährhafens Puttgarden und bisher einzige Anbieterin von Fährdienstleistungen auf dieser Strecke, aufgegeben, anderen Fährunternehmen die Möglichkeit zu gewähren, einen weiteren Fährbetrieb auf der Strecke Puttgarden-Rødby einzurichten. Gegen ein angemessenes Entgelt sollen Wettbewerber Zugang zu den wesentlichen Einrichtungen erhalten.

Druckbare Version

Zusatzbeiträge der Krankenkassen im Visier Kartellwächter untersuchten Fährbetrieb