Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartellrecht und Glasfaserausbau in Deutschland


Breitbandausbau: Orientierung bei der kartellrechtlichen Beurteilung ihrer Kooperationspläne
Ob eine geplante Kooperation beim Breitbandausbau zu einer Wettbewerbsbeschränkung führt, hängt vor allem von der Art der Kooperation sowie der Marktstellung der beteiligten Unternehmen ab


(27.01.10) - Das Bundeskartellamt hat ein Positionspapier mit dem Titel "Hinweise zur wettbewerblichen Bewertung von Kooperationen beim Glasfaserausbau in Deutschland" vorgelegt. Das Dokument soll kooperationswilligen Unternehmen eine Orientierung bei der kartellrechtlichen Beurteilung ihrer Kooperationspläne bieten. Mit dem Hinweispapier kommt das Bundeskartellamt einer Aufforderung der Bundesregierung im Rahmen ihrer Breitbandstrategie nach.

Im Vordergrund des Papiers stehen Kooperationen der Deutsche Telekom AG mit Wettbewerbern zur Aufrüstung von bereits vorhandenen Breitbandanschlüssen für das Angebot von Bandbreiten bis 50 MBit/s oder mehr. Kooperationen, die ausschließlich zur erstmaligen Erschließung von sog. "Weißen Flecken" mit Breitbandangeboten dienen, unterliegen regelmäßig keinen kartellrechtlichen Bedenken.

Ob eine geplante Kooperation beim Breitbandausbau zu einer Wettbewerbsbeschränkung führt, hängt vor allem von der Art der Kooperation sowie der Marktstellung der beteiligten Unternehmen ab. Das Bundeskartellamt prüft in diesem Rahmen insbesondere, ob unzulässige Preisabsprachen getroffen werden und in wie fern die Kooperation effizienten Infrastrukturwettbewerb beschränkt.

Soweit keine unzulässigen Preisabsprachen vorliegen, können Kooperationen zum Breitbandausbau unter bestimmten Voraussetzungen vom Kartellverbot freigestellt sein. Um den Unternehmen den ihnen obliegenden Nachweis zu erleichtern, werden diese Voraussetzungen in dem Positionspapier im Einzelnen erläutert. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen